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Verbraucherinsolvenzberatung

Wer zahlungsunfähig ist, kann als Privatperson Insolvenz bei Gericht anmelden. Dies erfolgt über ein Verbraucherinsolvenzverfahren. Der erste Schritt des Verfahrens ist der Versuch einer außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern. Scheitert dieser Versuch, ist das von einer geeigneten Person oder geeigneten Stelle mit einer Bescheinigung zu bestätigen. Diese Bescheinigung ist Voraussetzung für die Eröffnung des gerichtlichen Verfahrens. Dadurch besteht die Möglichkeit, nach einer Phase des Wohlverhaltens (sechs Jahre ab Eröffnung des Verfahrens) eine Restschuldbefreiung zu erlangen und damit ein Leben ohne Altschulden zu führen.
Geeignete Personen sind unter anderem Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer. Die Leistungen der geeigneten Personen sind kostenpflichtig. Wer nicht in der Lage ist, die hierfür erforderlichen Mittel aufzubringen, kann Beratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz in Anspruch zu nehmen, wenn keine zumutbare andere Hilfemöglichkeit vorhanden ist. Für die Bewilligung sind die Amtsgerichte zuständig.
Kostenlose Beratung wird an geeigneten Stelle erteilt. In Sachsen-Anhalt sind das in der Regel Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen verschiedener Träger.

Anerkannte Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen im Land Sachsen-Anhalt ...

Gesetze und Verordnungen zur Schuldner- und Insolvenzberatung ...

Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt ...