Kranken- und Pflegeversicherung
Sowohl in der gesetzlichen Kranken- als auch in der sozialen Pflegeversicherung besteht die Möglichkeit der beitragsfreien Familienversicherung. Versichert sind der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern sowie die Kinder von familienversicherten Kindern, wenn diese Familienangehörigen
- ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben,
- nicht selbst versichert sind,
- nicht versicherungsfrei oder von der Versicherung befreit sind,
- nicht hauptberuflich selbstständig erwerbstätig sind und
- kein über einer bestimmten Grenze liegendes regelmäßiges Gesamteinkommen haben
Als Kinder gelten auch Stiefkinder und Enkel, die das Mitglied überwiegend unterhält, sowie Pflegekinder. Kinder, Stiefkinder, Enkel, Pflegekinder und Adoptionskinder können zunächst nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres beitragsfrei familienversichert sein. Die Familienversicherung kann aber unter bestimmten Voraussetzungen über das 18. Lebensjahr hinaus weiter geführt werden.
Ehegatten und Lebenspartner sind für die Dauer der Schutzfristen sowie der Elternzeit nicht versichert, wenn sie zuletzt vor diesen Zeiträumen nicht gesetzlich krankenversichert waren..
Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehepartner / die Ehepartnerin oder Lebenspartner bzw. Lebenspartnerin des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist.
Nähere Informationen sind bei der Krankenkasse zu erfragen.