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Direkte Hilfen

Elterngeld

Das Elterngeld soll Familien im ersten Jahr nach der Geburt des Kindes finanziell helfen, wenn sie für diesen Zeitraum beruflich kürzer treten, um das Kind betreuen zu können. Zugleich soll es Mutter und Vater einen Anreiz bieten, sich die Kindererziehung und -betreuung partnerschaftlich zu teilen. Die wichtigsten „Eckdaten“ des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) sind:

  • Elterngeld ist eine sogenannte Einkommensersatzleistung. Es werden im Regelfall 67 Prozent des durch die Betreuung des Kindes und den zeitweiligen Ausstieg aus dem Beruf wegfallenden Einkommens (maximal 1.800 Euro monatlich) durch den Staat gezahlt, wenn die Arbeitszeit auf höchstens 30 Stunden wöchentlich reduziert wird. Nicht Erwerbstätige erhalten den Mindestbetrag in Höhe von 300 Euro monatlich.
  • Elterngeld wird für mindestens zwölf Monate gezahlt. Zwei zusätzliche so genannte „Partnermonate“ kommen hinzu, wenn sich die Partnerin/ der Partner, die/ der zunächst nicht zu Hause bleibt, ebenfalls Zeit für das Kind nimmt und im Beruf mindestens zwei Monate kürzer tritt.
  • Elterngeld kann bei gleichem Gesamtbudget auch auf den doppelten Zeitraum (also auf bis zu 28 Monate) gestreckt werden; dann werden die halben Monatsbeiträge gezahlt.

Weiterführende Links

Landesjugendamt Sachsen-Anhalt ...

Elterngeldstellen in den Landkreisen und kreisfreien Städten ...
(Formulare "Elterngeld" erhalten Sie bei den Elterngeldstellen der Landkreise und kreisfreien Städte)