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Lernmittel

Das Schulgesetz legt fest, dass die Eltern von den Kosten der Lernmittel wie beispielsweise Schulbücher entlastet werden sollen. Die Ausleihe von Schulbüchern kostet drei Euro pro Schuljahr und Buch. Für Kinder aus Familien mit niedrigem Einkommen ist die Gebühr auf einen Euro pro Schulbuch reduziert. Bei drei und mehr schulpflichtigen Kindern ist der Betrag auf zwei Euro bzw. einen Euro reduziert. Um die verringerte Leihgebühr in Anspruch zu nehmen, müssen Sie sich mit der Schule in Verbindung setzen.
Schülerinnen und Schüler einer allgemein- oder berufsbildenden Schule erhalten bis zum 25. Lebensjahr im Rahmen des SGB II und SGB XII eine zusätzliche Leistung für die Schule in Höhe von 100 Euro pro Jahr. Familien, die Wohngeld und/ oder Kinderzuschlag beziehen, können diese Leistung ebenfalls bei der Kommune beantragen.  (siehe Bildungs- und Teilhabepaket)

Flyer zum Bildungspaket (Herausgeber BMA) ...

Broschüre zum Bildungspaket (Herausgeber BMA) ...

Informationen zum Bildungspaket im Bundesministerium für Arbeit und Soziales ...