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Berufliche Rehabilitation / Integration von Menschen mit Behinderungen

Die Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben umfasst alle Maßnahmen und Leistungen, die bei einer vorhandenen oder drohenden Behinderung helfen sollen, möglichst auf Dauer beruflich eingegliedert zu werden.
Die hierzu erforderlichen Hilfen sollen die Erwerbsfähigkeit der behinderten Menschen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit erhalten, verbessern oder wieder herstellen. Bei der Auswahl der Leistungen werden Eignung, Neigung, bisherige Tätigkeit sowie Lage und Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt angemessen berücksichtigt.

Mögliche Maßnahmen können sein:

  • Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes einschließlich vermittlungsunterstützender Leistungen
  • Berufsvorbereitung einschließlich einer wegen einer Behinderung erforderlichen Grundausbildung
  • Berufliche Anpassung und Weiterbildung
  • Berufliche Ausbildung
  • Gründungszuschuss

Wer eine berufliche Rehabilitation / Integration wünscht, kann sich an die Agentur für Arbeit, den Rentenversicherungsträger, die Berufsgenossenschaft, das Versorgungsamt oder an das Sozialamt vor Ort wenden