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Freiwilliges Soziales / Ökologisches Jahr

Für diejenigen, die Verantwortung übernehmen wollen und die noch keine Klarheit über ihren zukünftigen Berufsweg haben, bieten sich ein Freiwilliges Soziales Jahr  (FSJ) oder ein Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) an. Ein FSJ oder ein FÖJ können junge Menschen nach Ende der Schulpflicht bis vor Vollendung des 27. Lebensjahres in den Bereichen Soziales, Gesundheit, Kinder- und Jugendhilfe, Denkmalpflege, Kultur, Sport, Politik und des Natur- und Umweltschutz absolvieren. In der Regel dauern FSJ und FÖJ zwölf Monate, mindestens jedoch sechs und höchstens 18 Monate. In Ausnahmefällen kann der Dienst bis zu 24 Monaten geleistet werden. Das FSJ / FÖJ wird ganztägig als überwiegend praktische Hilfstätigkeit geleistet. Die Freiwilligen erhalten ein Taschengeld und in bestimmten Fällen einen Verpflegungs- und Unterkunftskostenzuschuss. Die Teilnehmenden sind  – trotz des geringen Einkommens – in der gesetzlichen Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege – und Arbeitslosenversicherung versichert. Während des Freiwilligendienstes besteht in der Regel weiterhin Anspruch auf Kindergeld und steuerrechtliche Behandlung wie bei Auszubildenden. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist, dass der Dienst bei einem zugelassenen Träger geleistet wird. Dies gilt auch, wenn der Dienst später als praktische Zeit z.B. für eine sozialpädagogische Ausbildung anerkannt werden soll.
Bildung hat in den Freiwilligendiensten einen hohen Stellenwert. Geboten werden deshalb neben einem interessanten Dienst in den 12 Monaten auch 25 Seminartage an denen zusammen mit anderen Freiwilligen verschiedene Themen bearbeitet werden.

Informationen zum Jugendfreiwilligendienst beim Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung ...

Informationen zum Freiwilligen Ökologischen Jahr beim Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt- FÖJ ...

Engagementplattform des Landes Sachsen-Anhalt ...