Wohnen im Alter
Die Seniorenpolitik des Landes fördert unter Anderem verschiedene Formen des Wohnens im Alter. Dabei gilt der Grundsatz, dass selbstbestimmtes und selbstständiges Wohnen Vorrang vor anderen Wohnformen haben und dass die Menschen ihre bevorzugte Wohnart wählen können. Das Wohn- und Teilhabegesetz des Landes Sachsen-Anhalt erweitert den Blickwinkel und damit den gesetzlichen Anwendungsbereich auf neue und alternative Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen. Es berücksichtigt den Wunsch der älteren pflege- und betreuungsbedürftigen Menschen, so lange und so selbstbestimmt wie möglich in der eigenen vertrauten Umgebung wohnen zu können. Außerdem sorgt es dafür, dass auch der notwendige Schutz sichergestellt und neue Wohnformen qualitätsgerecht entwickelt und gestaltet werden. Folgende Wohnformen werden vom Gesetz unterschieden:
Betreutes Wohnen
Die Bewohnerinnen und Bewohner können Pflege- und Betreuungsleistungen frei wählen. Sie sind vertraglich lediglich dazu verpflichtet, allgemeine Unterstützungsleistungen wie Notrufdienste oder die Vermittlung von Dienst- und Pflegeleistungen oder Beratungsleistungen von bestimmten Anbietern anzunehmen.
Ambulant betreute Wohngemeinschaften – selbstorganisiert und nicht selbstorganisiert
Die Art unterscheidet sich von einer stationären Pflegeeinrichtung wie dem „Heim“. Pflege- oder betreuungsbedürftigen Menschen leben in einem gemeinsamen Haushalt und nehmen externe (ambulante) Pflege- und Betreuungsleistungen in Anspruch. Man unterscheidet bei den ambulant betreuten Pflege-Wohngemeinschaften zwischen „selbst organisierten“ und „nicht selbstorganisierten“ Wohngemeinschaften.
Stationäre (Pflege-)Einrichtungen
Umfassend versorgt sein: Stationäre (Pflege-)Einrichtungen
Wenn auch das Wohnen im eigenen Haushalt oder in der von professionellen Pflegediensten gemeinschaftlich betreuten Pflege-Wohngemeinschaft nicht mehr möglich ist, kommt für viele Menschen häufig die Versorgung in einer guten Senioren- oder Pflegeeinrichtung in Betracht. Stationäre Pflegeeinrichtungen bieten in der Regel eine „Rund-um-die-Uhr“-Versorgung an.