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Leistungen der Rentenversicherung

Abhängig Beschäftigte und teilweise auch Selbstständige sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Alle Übrigen können sich ab dem 16. Lebensjahr freiwillig versichern. Die Regelaltersrente beginnt mit 65 Jahren. Versicherte haben unter bestimmten Voraussetzungen schon früher Anspruch auf Altersrente: langjährig Versicherte (35 Versicherungsjahre), Frauen, schwerbehinderte Menschen, von Arbeitslosigkeit Betroffene oder Personen nach Altersteilzeitarbeit und langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute.
Durch das RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz erfolgt eine stufenweise Anhebung der Regelaltersgrenze vom 65.auf das 67. Lebensjahr. Diese begann von 2012 an mit dem Jahrgang 1947 bis zum Jahr 2029. Daneben wurden auch die Altersgrenzen bei anderen Renten angehoben und eine neue Altersgrenze für besonders langjährig Versicherte eingeführt.
Die Höhe der Rente richtet sich vor allem nach der Höhe der durch Beiträge versicherten Arbeitsentgelte. Ohne eigene Beitragszahlung werden u.a. berücksichtigt:
•    Zeiten der Arbeitslosigkeit mit Leistungsbezug,
•    Kindererziehungszeiten,
•    Pflegezeiten.

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