Wirtschaftsbranchen - M
Maler- und Lackiererhandwerk
Auskunft im Kontext von § 11 TVergG LSA - Tarifregister Sachsen-Anhalt –
Datenblatt
Tarifbereich/Branche Maler- und Lackiererhandwerk Stand: 30.05.2025
Einschlägig gem. § 11 Abs. 1 TVergG LSA sind folgende Tarifverträge:
- Lohntarifvertrag 2022 bis 2024 für das Maler- und Lackiererhandwerk Berlin-Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen - vom 16. Dezember 2022 - kündbar erstmals zum 30. September 2024
Im Lohn-TV werden einzelne Entgelte wie folgt durch das im jeweiligen Zeitraum geltende vergabespezifische Mindeststundenentgelt gem. § 11 Abs. 3 TVergG LSA ersetzt:
=> Im Zeitraum 01.02. – 31.10.2025: Entgelte der Lohngruppen 7, 6 und 5
- Gehaltstarifvertrag 2003 für die Angestellten des Maler- und Lackiererhandwerks – vom 07. Juli 2003
=> Sofern im Gehalts-TV für einzelne Beschäftigungsgruppen lediglich Monatsgehälter benannt werden, sind diese in Stundenlöhne umzurechnen (Formel siehe unten) und gegebenenfalls durch das vergabespezifische Mindeststundenentgelt gem. § 11 Abs. 3 TVergG LSA zu ersetzen.
- Rahmentarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer im Maler- und Lackiererhandwerk - vom 30. März 1992 i. d. F. vom 21. Oktober 2011
- Rahmentarifvertrag für die Angestellten im Maler- und Lackiererhandwerk – vom 01. Oktober 1992
- Tarifvertrag über die Zahlung einer Weihnachtszuwendung – Jahressondervergütung im Maler- und Lackiererhandwerk – vom 15. Juni 1994 i. d. F. vom 19. Oktober 2018
Hinweis:
Nach dem gegenwärtigen Stand sind der Lohn- und der Gehaltstarifvertrag zwar ausgelaufen, sie wirken gem. § 4 Abs. 5 TVG dennoch nach bis zum Abschluss eines neuen Tarifvertrages und kommen im Rahmen der Umsetzung von § 11 TVergG LSA somit bis auf Weiteres zur Anwendung.
Hinsichtlich der Anwendung des Lohntarifvertrages wird empfohlen, die im Bundeslohntarifvertrag vom 28. April 2025 enthaltenen Tarifsteigerungen bereits zu berücksichtigen, da der neue Landeslohntarifvertrag erfahrungsgemäß auf dem Bundeslohntarifvertrag basieren wird und hier zudem mit einem rückwirkenden Inkrafttreten zu rechnen ist.
Im Übrigen wird auf die im Maler- und Lackiererhandwerk bundesweit für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge hingewiesen.
Ermittlung Stundenlohn
Die Höhe des Stundenlohns wird auf der Basis der folgenden Formel ermittelt: Stundenlohn (brutto) = 3 x Monatslohn / Wochenarbeitszeit / 13
Entsprechende Berechnungstools (Stundenlohnrechner) sind auf verschiedenen Internetseiten zu finden, u. a. beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Mindestlohnrechner)
Maler- und Lackiererhandwerk - Downloadbereich
Metall- und Elektroindustrie
Auskunft im Kontext von § 11 TVergG LSA
- Tarifregister Sachsen-Anhalt –
Datenblatt
Tarifbereich/Branche Metall- und Elektroindustrie Stand: 10.01.2025
Einschlägig gem. § 11 Abs. 1 TVergG LSA sind folgende Tarifverträge:
- Entgelttarifvertrag für die Metall- und Elektroindustrie in Sachsen-Anhalt - vom 22. November 2024, gültig ab 01. Oktober 2024 – 30. September 2026
=> Sofern im Entgelt-TV lediglich Monatsgehälter benannt werden, sind diese in Stundenlöhne umzurechnen (Formel siehe unten) und gegebenenfalls durch das vergabespezifische Mindeststundenentgelt gem. § 11 Abs. 3 TVergG LSA zu ersetzen.
- Entgeltrahmentarifvertrag für die Beschäftigten in der Metall- und Elektroindustrie Sachsen-Anhalt vom 21. März 2005
- Tarifvertrag zum tariflichen Zusatzgeld (TV T-Zug) für die Metall- und Elektroindustrie Sachsen-Anhalt – 22. November 2024
- Ergänzungsvereinbarung zum Tarifvertrag zum tariflichen Zusatzgeld (EV TV T-Zug) für die Metall- und Elektroindustrie Sachsen-Anhalt vom 22.11.2024
- Manteltarifvertrag für die Beschäftigten der Metall- und Elektroindustrie Sachsen-Anhalt vom 30. September 2008 - gültig ab 01. Januar 2019
- Änderungstarifvertrag zum Manteltarifvertrag (ÄTV MTV) für die Metall- und Elektroindustrie Sachsen-Anhalt vom 22. November 2024
Die Höhe des Stundenlohns wird auf der Basis der folgenden Formel ermittelt: Stundenlohn (brutto) = 3 x Monatslohn / Wochenarbeitszeit / 13
Entsprechende Berechnungstools (Stundenlohnrechner) sind auf verschiedenen Internetseiten zu finden, u. a. beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Metall- und Elektroindustrie - Downloadbereich
Metallhandwerk
Auskunft im Kontext von § 11 TVergG LSA
– Tarifregister Sachsen-Anhalt –
Datenblatt
Tarifbereich/Branche Metallhandwerk Stand: 18.03.2025
Einschlägig gem. § 11 Abs. 1 TVergG LSA sind folgende Tarifverträge:
- Entgelttarifvertrag für die Beschäftigten des Metall verarbeitenden Handwerks in Sachsen-Anhalt - vom 30.03.2022, gültig ab 01.04.2022, kündbar zum 31.12.2025
- Anlage 1 Entgelttabelle für das Metallverarbeitende Handwerk Sachsen-Anhalt – vom 05.12.2024, gültig ab 01.03.2025, kündbar zum 31.12.2025
In der Entgelttabelle werden einzelne Entgelte wie folgt durch das im jeweiligen Zeitraum geltende vergabespezifische Mindeststundenentgelt gem. § 11 Abs. 3 TVergG LSA ersetzt:
=> Im Zeitraum 01.03. – 31.10.2025: Entgelte der Entgeltgruppen 1 bis 3
- Manteltarifvertrag des Metallverarbeitenden Handwerks in Sachsen-Anhalt – vom 20. September 2017
- Tarifvertrag über Sonderzahlungen für die Beschäftigten des Metall verarbeitenden Handwerks in Sachsen-Anhalt – vom 20. September 2017