Wirtschaftsbranchen - I
Industrieservice
Auskunft im Kontext von § 11 TVergG LSA
– Tarifregister Sachsen-Anhalt –
Datenblatt
Tarifbereich/Branche Industrieservice Stand: 04.07.2025
Einschlägig gem. § 11 Abs. 1 TVergG LSA sind folgende Tarifverträge:
- Entgelt-Rahmentarifvertrag (ERTV) für die Beschäftigten der Betriebe des Unternehmerverbandes IndustrieService + Dienstleistungen e.V. vom 8. Juli 2010
- Anlage 1 zum ERTV vom 8. Juli 2010 – Entgelttabelle ab 1. Januar 2025 für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die unter den Geltungsbereich des Entgelt-Rahmentarifvertrages für die Beschäftigten der Betriebe des Unternehmerverbandes Industrieservice + Dienstleistungen e. V. fallen, gültig ab 1. Januar 2025 , erstmals kündbar zum 31. Dezember 2025
In der Entgelttabelle werden einzelne Entgelte wie folgt durch das im jeweiligen Zeitraum geltende vergabespezifische Mindeststundenentgelt gem. § 11 Abs. 3 TVergG LSA ersetzt:
=> Im Zeitraum 01.02. – 31.10.2025: Entgelt der Entgeltgruppe E1
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Rahmentarifvertrag für die Beschäftigten der Betriebe des Unternehmerverbandes Industrieservice + Dienstleistungen e.V. vom 23. Juli 2002
Industrieservice - Downloadbereich
Ingenieur-, Architektur-, und Planungsbüros
Auskunft im Kontext von § 11 TVergG LSA
- Tarifregister Sachsen-Anhalt –
Datenblatt
Tarifbereich/Branche Ingenieur-, Architektur-, und Planungsbüros Stand: 20.01.2025
Einschlägig gem. § 11 Abs. 1 TVergG LSA sind folgende Tarifverträge:
- Gehaltstarifvertrag für die Angestellten, Auszubildenden und Praktikanten in Ingenieur-, Architektur- und Planungsbüros im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland vom 20. Dezember 2021, gültig ab 1. Februar 2022, kündbar zum 30. April 2023
=> Sofern im Gehalts-TV für einzelne Gehaltsgruppen lediglich Monatsgehälter benannt werden, sind diese in Stundenlöhne umzurechnen (Formel siehe unten) und gegebenenfalls durch das vergabespezifische Mindeststundenentgelt gem. § 11 Abs. 3 TVergG LSA zu ersetzen.
- Rahmentarifvertrag für die Angestellten, Auszubildenden und Praktikanten in Ingenieur-, Architektur- und Planungsbüros im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland vom 20. Dezember 2021
Hinweis:
Nach dem gegenwärtigen Stand ist der Gehaltstarifvertrag zwar ausgelaufen, er wirkt dennoch nach bis zum Abschluss eines neuen Tarifvertrags und kommt im Rahmen der Umsetzung von § 11 TVergG LSA somit bis auf Weiteres zur Anwendung.
Die Höhe des Stundenlohns wird auf der Basis der folgenden Formel ermittelt: Stundenlohn (brutto) = 3 x Monatslohn / Wochenarbeitszeit / 13
Entsprechende Berechnungstools (Stundenlohnrechner) sind auf verschiedenen Internetseiten zu finden, u. a. beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales