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Wirtschaftsbranchen - I

Immobilienwirtschaft

Industrieservice

Ingenieur-​, Architektur-​, und Planungsbüros

Hinweis: Der Gehaltstarifvertrag für die Angestellten, Auszubildenden und Praktikanten in Ingenieur-, Architektur- und Planungsbüros und der dazugehörige Rahmentarifvertrag finden im Rahmen der Umsetzung von § 11 TVergG LSA nur dann Anwendung, wenn die auszuschreibende Leistung überwiegend technischer Natur ist und keine geistig-schöpferische im Sinne einer freiberuflichen Leistung darstellt.

Bei bestehenden Fragen kann das Tarifregister (Telefon: 0391/567 4659 bzw. E-Mail: tarifregister(at)ms.sachsen-anhalt.de) kontaktiert werden.