Wirtschaftsbranchen - I
Immobilienwirtschaft
Industrieservice
Ingenieur-, Architektur-, und Planungsbüros
Hinweis: Der Gehaltstarifvertrag für die Angestellten, Auszubildenden und Praktikanten in Ingenieur-, Architektur- und Planungsbüros und der dazugehörige Rahmentarifvertrag finden im Rahmen der Umsetzung von § 11 TVergG LSA nur dann Anwendung, wenn die auszuschreibende Leistung überwiegend technischer Natur ist und keine geistig-schöpferische im Sinne einer freiberuflichen Leistung darstellt.
Bei bestehenden Fragen kann das Tarifregister (Telefon: 0391/567 4659 bzw. E-Mail: tarifregister(at)ms.sachsen-anhalt.de) kontaktiert werden.

