Wirtschaftsbranchen - I
Industrieservice
Auskunft im Kontext von § 11 TVergG LSA
- Tarifregister Sachsen-Anhalt –
Datenblatt
Tarifbereich/Branche Industrieservice Stand: 28.05.2024
Einschlägig gem. § 11 Abs. 1 TVergG LSA sind folgende Tarifverträge:
- Entgeltrahmentarifvertrag für die Beschäftigten der Betriebe des Unternehmerverbandes Industrieservice + Dienstleistungen e.V. vom 08. Juli 2010
- Anlage 1 zum Entgeltrahmentarifvertrag für die Beschäftigten der Betriebe des Unternehmerverbandes Industrieservice + Dienstleistungen e.V. vom 08.Juli 2010, gültig ab 01.04.2023 - 31.12.2024
- Rahmentarifvertrag für die Beschäftigten der Betriebe des Unternehmerverbandes Industrieservice + Dienstleistungen e.V. vom 23. Juli 2002
Industrieservice - Downloadbereich
Ingenieur-, Architektur-, und Planungsbüros
Auskunft im Kontext von § 11 TVergG LSA
- Tarifregister Sachsen-Anhalt –
Datenblatt
Tarifbereich/Branche Ingenieur-, Architektur-, und Planungsbüros Stand: 23.05.2024
Einschlägig gem. § 11 Abs. 1 TVergG LSA sind folgende Tarifverträge:
- Gehaltstarifvertrag für die Angestellten, Auszubildenden und Praktikanten in Ingenieur-, Architektur- und Planungsbüros im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland vom 20. Dezember 2021, gültig bis 30. April 2023
=> Sofern im Gehalts-TV für einzelne Gehaltsgruppen lediglich Monatsgehälter benannt werden, sind diese in Stundenlöhne umzurechnen (Formel siehe unten) und gegebenenfalls durch das vergabespezifische Mindeststundenentgelt gem. § 11 Abs. 3 TVergG LSA zu ersetzen.
- Rahmentarifvertrag für die Angestellten, Auszubildenden und Praktikanten in Ingenieur-, Architektur- und Planungsbüros im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland vom 20. Dezember 2021
Hinweis:
Nach dem gegenwärtigen Stand ist der Gehaltstarifvertrag zwar ausgelaufen, er wirkt dennoch nach bis zum Abschluss eines neuen Tarifvertrags und kommt im Rahmen der Umsetzung von § 11 TVergG LSA somit bis auf Weiteres zur Anwendung.
Die Höhe des Stundenlohns wird auf der Basis der folgenden Formel ermittelt: Stundenlohn (brutto) = 3 x Monatslohn / Wochenarbeitszeit / 13
Entsprechende Berechnungstools (Stundenlohnrechner) sind auf verschiedenen Internetseiten zu finden, u. a. beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales