Menu
menu

Wirtschaftsbranchen - B

Baugewerbe

Auskunft
im Kontext von § 11 TVergG LSA
- Tarifregister Sachsen-Anhalt –
Datenblatt
Tarifbereich/Branche Baugewerbe Stand: 23.05.2024
Einschlägig gem. § 11 Abs. 1 TVergG LSA sind folgende Tarifverträge:

  • Tarifvertrag zur Regelung der Löhne und Ausbildungsvergütungen im Baugewerbe im Beitrittsgebiet mit Ausnahme des Landes Berlin (TV Lohn/Ost) vom 5. November 2021, gültig bis 31.03.2024

=>  Das im Entgelt-TV benannte, aktuell geltende Entgelt der Lohngruppe 1 wird ersetzt durch das vergabespezifische Mindeststundenentgelt gem. § 11 Abs. 3 TVergG LSA  

=>  Sofern im Entgelt-TV für einzelne Entgeltgruppen lediglich Monatsgehälter benannt werden, sind diese in Stundenlöhne umzurechnen (Formel siehe unten) und gegebenenfalls durch das vergabespezifische Mindeststundenentgelt zu ersetzen.

  • Tarifvertrag zur Regelung der Gehälter und Ausbildungsvergütungen für die Angestellten und Poliere des Baugewerbes im Beitrittsgebiet mit Ausnahme des Landes Berlin (TV Gehalt/Ost) - vom 5. November 2021, gültig bis 31.03.2024
  • Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV) - vom 28. September 2018
  • Rahmentarifvertrag für die Angestellten und Poliere im Baugewerbe - vom 4. Juli 2002
  • Änderungstarifvertrag vom 01.08.2023 zu TV Lohn/Ost

Hinweis:

Nach dem gegenwärtigen Stand sind die TV Lohn/Ost und TV Gehalt/Ost zwar ausgelaufen, sie wirken dennoch nach bis zum Abschluss eines neuen Tarifvertrags und kommt im Rahmen der Umsetzung von § 11 TVergG LSA somit bis auf Weiteres zur Anwendung.

Im Übrigen wird auf die im Baugewerbe bundesweit für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge hingewiesen
Die Höhe des Stundenlohns wird auf der Basis der folgenden Formel ermittelt: Stundenlohn (brutto) = 3 x Monatslohn / Wochenarbeitszeit / 13
Entsprechende Berechnungstools (Stundenlohnrechner) sind auf verschiedenen Internetseiten zu finden, u. a. beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales