Phase I
- Phase I ist die ausbildungsvorbereitende Phase
- sie erfolgt nur bei Bedarf,
- die Zuweisung der Jugendlichen erfolgt durch die Agentur für Arbeit
- Leistungen:
für Jugendliche | für Betriebe |
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Eingangscheck, Förderplanung | Ausbildungsmanagement für Betriebe |
Kompetenzfeststellung und Ermittlung des Unterstützungsbedarfs - Profiling | Unterstützung bei der Akquise von Auszubildenden in Abstimmung mit den Arbeitgeber-Services der Bundesagenturen für Arbeit und den zuständigen Stellen |
individuelle und systematische Förderplanung als Grundlage für eine zielgerichtete Unterstützung | Unterstützung bei der Planung und Organisation der begleiteten betrieblichen Probearbeit |
Einleitung erster notwendiger Interventionen (z.B. Einkommenssicherung, Schuldenbewältigung, Wohnen) - gilt gleichfalls für Phase II | Begleitung und Auswertung der betrieblichen Probearbeit und Abstimmung zum weiteren Vorgehen |
Betriebskontakt, Probearbeiten (Dauer: maximal 9 Wochen) | Mitwirkung bei Aufgaben in Abstimmung mit zuständigen Stellen |
Hilfestellung bei gezielter Auswahl, Vermittlung und Durchführung sowie Vor- und Nachbereitung von Praktika in Betrieben (z.B. auch Bewerbungstraining) | Unterstützung bei der Vorbereitung der Vertragsunterlagen (Ausbildungsvertrag) |
2 bis 3 Wochen begleitetes Probearbeiten (Betriebswechsel sind möglich) | Unterstützung bei Fragen im Zusammenhang mit der Ausbildungsdurchführung |
Ziel
Abschluss eines Ausbildungsvertrages