Phase II
- Phase II ist die ausbildungsbegleitende Phase
- Voraussetzung für den Übergang in Phase II ist ein abgeschlossener Ausbildungsvertrag
- an Phase II können auch Auszubildende teilnehmen, die nicht unmittelbar aus Phase I kommen;
- Zuweisung erfolgt durch die Agentur für Arbeit.
- Leistungen:
Begleitung und Betreuung der Auszubildenden | Begleitung und Betreuung der Betriebe |
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ZaA-Projektträger sichert eine zentrale Ansprechperson und Koordinierung von Unterstützungsmaßnahmen mit allen beteiligten Stellen und Netzwerkpartnern zu |
Begleitung im Betriebs- und Ausbildungsalltag (u.a. durch Sozialpädago/inn/en) | ZaA-Projektträger schließt mit Betrieb Kooperationsvertrag ab |
Unterstützung um den Anforderungen in der Arbeitswelt gerecht zu werden | regelmäßiger Informationsaustausch uber ggf. bestehende Förderbedarfe der Jugendlichen und dazu Abstimmung wie diese bestmöglich gelöst werden |
regelmäßige Reflexion des Ausbildungsverlaufes in Verbindung mit der Förderplanung | Kooperation und regelmäßiger Informationsaustausch mit den Ausbildungsverantwortlichen in den Betrieben und den Berufsschulen und ggf. weitere Institutionen |
Unterstützung bei der Erfüllung der Ausbildungsanforderungen (durch Stützunterricht, Krisenintervention, Elternarbeit etc.) | Mitwirkung bei Aufgaben in Abstimmung mit zuständigen Stellen |
Unterstützung bei Prüfungsvorbereitungen sowie bei der Zwischen- und Abschlussprüfung aber auch bei möglichen anderen Qualifizierungsprüfungen (z.B. Staplerführerschein) | Unterstützung und Information der betrieblichen Ausbilder/innen in Vorbereitung bei der Umsetzung der Ausbildung |
Unterstützung bei der Vorbereitung schriftlicher Antragsunterlagen im rahmen einer Beantragung von Fördermitteln (z.B. Fahrtkostenzuschüsse) | Unterstützung bei administrativen Tätigkeiten im Rahmen der Ausbildungsdurchführung (z.B. Anmeldung bei der Berufsschule |
Ziel:
erfolgreicher Abschluss der Berufsausbildung sowie im Anschluss Übergang in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung