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Phase II

  • Phase II ist die ausbildungsbegleitende Phase
  • Voraussetzung für den Übergang in Phase II ist ein abgeschlossener Ausbildungsvertrag
  • an Phase II können auch Auszubildende teilnehmen, die nicht unmittelbar aus Phase I kommen;
  • Zuweisung erfolgt durch die Agentur für Arbeit.
  • Leistungen:
Begleitung und Betreuung der AuszubildendenBegleitung und Betreuung der Betriebe
ZaA-Projektträger sichert eine zentrale Ansprechperson und Koordinierung von Unterstützungsmaßnahmen mit allen beteiligten Stellen und Netzwerkpartnern zu
Begleitung im Betriebs- und Ausbildungsalltag (u.a. durch Sozialpädago/inn/en)ZaA-Projektträger schließt mit Betrieb Kooperationsvertrag ab
Unterstützung um den Anforderungen in der Arbeitswelt gerecht zu werdenregelmäßiger Informationsaustausch uber ggf. bestehende Förderbedarfe der Jugendlichen und dazu Abstimmung wie diese bestmöglich gelöst werden
regelmäßige Reflexion des Ausbildungsverlaufes in Verbindung mit der FörderplanungKooperation und regelmäßiger Informationsaustausch mit den Ausbildungsverantwortlichen in den Betrieben und den Berufsschulen und ggf. weitere Institutionen
Unterstützung bei der Erfüllung der Ausbildungsanforderungen (durch Stützunterricht, Krisenintervention, Elternarbeit etc.)Mitwirkung bei Aufgaben in Abstimmung mit zuständigen Stellen
Unterstützung bei Prüfungsvorbereitungen sowie bei der Zwischen- und Abschlussprüfung aber auch bei möglichen anderen Qualifizierungsprüfungen (z.B. Staplerführerschein)Unterstützung und Information der betrieblichen Ausbilder/innen in Vorbereitung bei der Umsetzung der Ausbildung
Unterstützung bei der Vorbereitung schriftlicher Antragsunterlagen im rahmen einer Beantragung von Fördermitteln (z.B. Fahrtkostenzuschüsse)Unterstützung bei administrativen Tätigkeiten im Rahmen der Ausbildungsdurchführung (z.B. Anmeldung bei der Berufsschule

Ziel:

erfolgreicher Abschluss der Berufsausbildung sowie im Anschluss Übergang in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung