Aufgaben und Ziele
Der Landesausschuss für Berufsbildung Sachsen-Anhalt ist ein auf Grundlage von § 82 Berufsbildungsgesetz (BBiG) eingerichtetes Gremium. Seine zentrale Aufgabe besteht darin, die Landesregierung in grundsätzlichen Fragen der beruflichen Bildung zu beraten.
Kernaufgaben im Überblick:
- Beratung der Landesregierung in bildungspolitischen Fragen zur dualen Ausbildung
- Förderung der Qualität, Durchlässigkeit und Attraktivität beruflicher Bildung
- Begleitung bildungspolitischer Reformprozesse im Bereich Ausbildung
- Unterstützung bei der Zusammenarbeit zwischen Schulen, Betrieben und Behörden
- Entwicklung von Empfehlungen zur Verbesserung der Ausbildungsstrukturen
Der LAB versteht sich als Brücke zwischen Praxis, Politik und Verwaltung – mit dem Ziel, die berufliche Bildung in Sachsen-Anhalt zukunftsfähig und bedarfsgerecht zu gestalten.
Geschäftsordnung
Der Landesausschuss gibt sich eine eigene Geschäftsordnung, die von der Landesregierung genehmigt wurde. Sie regelt unter anderem die Arbeitsweise, die Beschlussfassung und die Zusammensetzung von Unterausschüssen.
Wichtige Inhalte:
- Wahl des Vorsitzes aus den Reihen der Mitglieder
- Gleichberechtigte Mitwirkung aller drei Mitgliedergruppen
- Möglichkeit zur Bildung themenspezifischer Unterausschüsse
- Regelung zur Entschädigung ehrenamtlicher Tätigkeit
Download:





