Das Gesetzesvorhaben zielt darauf ab, dass angehende Podologinnen und Podologen ab kommenden Herbst kein Schulgeld mehr zahlen müssen.
„Mit der Schulgeldfreiheit für angehende Podologinnen und Podologen erreichen wir ein zentrales politisches Ziel: Künftig müssen Auszubildende in allen Gesundheitsberufen, die in die Zuständigkeit des Sozialministeriums fallen, kein Schulgeld mehr zahlen“, betont die Ministerin. „Schulgeldfreiheit ist ein wichtiger Schritt, um die Fachkräfte von morgen zu gewinnen und die Gesundheitsversorgung im Land langfristig zu stärken. Wir steigern die Attraktivität der Podologieausbildung und schaffen neue Anreize für junge Menschen, sich für diesen zukunftssicheren Gesundheitsberuf zu entscheiden. Der Gesetzentwurf ist ein Gewinn für die Auszubildenden, für die Bürgerinnen und Bürger sowie für die Schulen und Ausbildungsstätten. Sie erhalten nun die nötige finanzielle Stabilität, um qualifiziertes Lehrpersonal zu halten und angehenden Podologinnen und Podologen den Weg in den Beruf zu ebnen – ohne finanzielle Hürden. Mein ausdrücklicher Dank gilt den Koalitionsfraktionen für ihre Unterstützung und den politischen Rückenwind.“ Der Gesetzentwurf wird nun weiter in den Fachausschüssen beraten und bereits im Juni zur Beschlussfassung erneut in den Landtag eingebracht.
Mit dem Gesetzentwurf will die Landesregierung die Grundlage dafür schaffen, dass bereits ab Herbst die ersten Auszubildenden mit gesicherter Schulgeldfreiheit starten können. Das bedeutet auch Planungssicherheit für die Schulen im Land.
Hintergrund:
Die Podologie wird häufig mit kosmetischer Fußpflege verwechselt. Tatsächlich handelt es sich aber um einen eigenständigen medizinischen Fachberuf, der insbesondere bei der Behandlung des diabetischen Fußsyndroms eine entscheidende Rolle spielt. Eine unzureichende Versorgung kann im schlimmsten Fall zu Amputationen führen.