„Auch in Sachsen-Anhalt ist ein besorgniserregender Anstieg häuslicher Gewalt zu erkennen. Nach der kriminalstatistischen Auswertung Häusliche Gewalt des Landeskriminalamtes wurden 2023 7.928 Fälle häuslicher Gewalt erfasst, davon 5.566 Fälle von Partnerschaftsgewalt und 2.426 Fälle familiärer Gewalt. Das entspricht einem prozentualen Anstieg von 11,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die alarmierenden Zahlen zu häuslicher Gewalt beweisen, dass Gewalt gegen Frauen in Deutschland Alltag ist.“
Grimm-Benne warnte davor, die Taten als Familiendrama oder Privatsache zu verharmlosen: „Wenn Frauen getötet werden, weil sie Frauen sind, müssen wir diese Taten klar als das benennen, was sie sind: als Femizide! Ich will mich nicht damit abfinden, dass Gewalt gegen Frauen in Deutschland Alltag ist. Gewalt gegen Frauen ist keine Privatsache, sondern ein strukturelles Problem. Und es ist eine zentrale Aufgabe des Staates, Frauen vor Gewalt zu schützen.“
„Die Landesregierung hat im Februar 2024 mit dem Aktionsplan PROGRESS eine Strategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Sachsen-Anhalt beschlossen. Um betroffenen Frauen den Weg in ein gewaltfreies und selbstbestimmtes Leben aufzuzeigen, setzen wir dabei auf ein gestärktes und gut vernetztes Hilfesystem. Die Einrichtungen im Hilfesystem in Sachsen-Anhalt stehen den betroffenen Frauen und Mädchen mit großer Empathie und Professionalität zur Seite. In den vergangenen mehr als 30 Jahren haben sie unschätzbare Arbeit geleistet. Sie zeigen den Betroffenen Perspektiven auf und verhelfen ihnen zu einem selbstbestimmten und gewaltfreien neuen Leben. Für dieses wichtige und beeindruckende Engagement möchte ich Ihnen im Namen der gesamten Landesregierung von Herzen danken“, sagte die Ministerin im Landtag.
Mit Blick auf die Haushaltsmittel für Frauenhäuser, Beratungs- und Interventionsstellen und Frauenzentren erläuterte Grimm-Benne: „Im Jahr 2024 stehen für den Kernbereich des Hilfesystems rund 7,46 Millionen Euro zur Verfügung, 3,5 Millionen Euro mehr noch im Jahr 2021. Hierfür möchte ich dem Landtag ausdrücklich danken! Im Rahmen der Aufstellung des Doppelhaushalts für die Jahre 2025/2026 sollen die seit 2021 unternommenen Anstrengungen verstetigt werden.“
Abschließend appellierte Ministerin Grimm-Benne für einen Abbau von finanziellen Hürden für Betroffene: „Die Schutz- und Beratungsangebote für von Gewalt betroffene Frauen und ihre mitbetroffenen Kinder müssen in Umsetzung der Istanbul-Konvention leicht zugänglich sein. Hierzu gehört auch, dass die Inanspruchnahme der Angebote nicht an finanzielle Hürden gekoppelt werden darf. Daher hat auch die Landesregierung ein großes Interesse, die Eigenbeteiligung der von Gewalt betroffenen Frauen für die Nutzung der Schutz- und Beratungsangebote zukünftig abzuschaffen. In einem ersten Schritt hat mein Haus 2023 im Rahmen der Anpassung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der inhaltlichen Arbeit in den Frauenhäusern und deren ambulanten Beratungsstellen eine Begründungspflicht für die Träger bei Tagespauschalen eingeführt, wenn mehr als 15 Euro von gewaltbetroffenen Frauen zu zahlen sind. Um die aktuell noch notwendige Eigenbeteiligung der Frauen dauerhaft abzuschaffen, bedarf es jedoch der verlässlichen und dauerhaften finanziellen Beteiligung des Bundes an der Regelfinanzierung des Hilfesystems. Deshalb ist und bleibt das Gewalthilfegesetz ein zentraler Bestandteil unseres politischen Engagements. Kernstück des Gesetzesentwurfes ist der Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für Betroffene geschlechtsspezifischer Gewalt. Erstmals würde es einheitliche Vorgaben für die Finanzierung von Frauenhäusern und Beratungsstellen geben – auch für digitale Gewalt. Doch das Gesetzesvorhaben droht mit dem Bruch der Ampel-Koalition nun endgültig zu scheitern. Ich sage Ihnen ganz deutlich: Der Kampf gegen geschlechtsspezifische Gewalt muss zur Priorität gemacht werden – und das noch in dieser Legislaturperiode. Daran halten wir fest.“