Sachsen-Anhalts Sozialministerin Petra Grimm-Benne begrüßt die Entscheidung des Koalitionsausschusses: „Mit der Änderung des Bestattungsrechts setzen wir ein zentrales Vorhaben des Koalitionsvertrags um und passen das Gesetz an die gesellschaftlichen Entwicklungen sowie an Veränderungen in der Bestattungs- und Trauerkultur an.“
Im Kern werden folgende Neuerungen vorgeschlagen:
- Die Entnahme kleinerer Mengen Asche zur Anfertigung von Erinnerungsstücken wird rechtlich ermöglicht. Angehörige können so beispielsweise Diamanten als Gedenkobjekte anfertigen lassen.
- Vor jeder Bestattung soll künftig eine zweite Leichenschau durch spezialisierte Ärztinnen und Ärzte erfolgen.
- Eine gesetzliche Bestattungspflicht für Sternenkinder wird eingeführt.
- Für Soldatinnen und Soldaten, die im Auslandseinsatz der Bundeswehr verstorben sind und ein Ehrengrab erhalten haben, wird ein dauerhaftes Ruherecht geschaffen.
Zur interkulturellen Öffnung des Bestattungsrechts wird die Sargpflicht gelockert, sodass künftig auch Bestattungen in Tüchern möglich sind. Ministerin Grimm-Benne: „Das neue Bestattungsgesetz soll der religiösen Vielfalt in unserem Land Rechnung tragen. Menschen muslimischen oder jüdischen Glaubens sollen ihre Bestattungstraditionen praktizieren können. Um der Vielfalt der Religionen gerecht zu werden, streben wir eine interkulturelle Öffnung des Bestattungsrechts an.“