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Adoption

Für manche Paare, die ungewollt kinderlos bleiben, stellt die Adoption eine Möglichkeit dar, dennoch eine Familie zu gründen. Für Kinder dagegen, die aus den verschiedensten Gründen nicht bei ihren leiblichen Eltern aufwachsen können, bedeutet die Freigabe zur Adoption die Chance zu einer normalen und stabilen Entwicklung in einer neuen Familie. Ein Kind adoptieren können:

  • Ehepaare und Alleinstehende,  wenn ein Ehepartner mindestens
  • 25 Jahre alt und der andere Ehepartner mindestens 21 Jahre alt ist;
  • wenn Alleinstehende mindestens 25 Jahre alt sind,
  • wenn das Ehepaar das Kind gemeinsam adoptiert, die über ein gesichertes Einkommen und ausreichend Wohnraum verfügen sowie die notwendige Reife mitbringen, die nicht überdurchschnittlich viel älter sind als leibliche Eltern, die die künftigen Geschwisterkinder auf das Adoptivkind vorbereiten können, so dass keine Interessenkonflikte entstehen können und die dem Kind Geborgenheit und Zuwendung geben und vorbehaltlos die Elternverantwortung übernehmen.

Durch eine Adoption erlöschen die verwandtschaftlichen Beziehungen des Kindes zu den leiblichen Eltern, und das Kind wird mit den Adoptiveltern, deren Eltern und Geschwistern verwandt. Bei Stiefkindadoptionen (ein leiblicher Elternteil bleibt) bestehen die verwandtschaftlichen Beziehungen zu den Verwandten des verstorbenen Elternteils fort. Ein adoptiertes Kind besitzt denselben Status wie ein leibliches Kind der Adoptiveltern.
Anders als Pflegeeltern haben Eltern, die ein Kind adoptieren, keinen Anspruch auf Pflegegeld. Sie müssen für den Unterhalt des adoptierten Kindes selbst sorgen! Adoptiveltern erhalten – wie andere Eltern auch – das entsprechende Kindergeld sowie sämtliche steuerrechtlichen Vergünstigungen. Renten, die bis zur Annahme des Kindes gezahlt wurden, werden auch nach Rechtswirksamkeit der Adoption weiter gewährt. Unterhaltszahlungen für das Kind entfallen jedoch.

INFO: Für alle Fragen, die Bewerbung und die Vermittlung eines Kindes ist die Adoptionsvermittlungsstelle des örtlichen Jugendamtes oder auch die Zentrale Adoptionsstelle des Landes Sachsen-Anhalt (Landesjugendamt) in Halle zuständig.