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Sozialversicherungswahlen 2023 in Sachsen-Anhalt

Im Jahre 2023 finden die Wahlen zu den Selbstverwaltungsorganen der landesunmittelbaren Sozialversicherungsträger in Sachsen-Anhalt statt.

Bei den Sozialversicherungswahlen bestimmen die Versicherten und Arbeitgeber in der Kranken-, Renten- und Unfallversicherung über die neue Zusammensetzung der Selbstverwaltungsorgane.

Zur Durchführung der Wahlen werden als Wahlorgane Wahlbeauftragte, Wahlausschüsse und Wahlleitungen bestellt. Die Mitglieder der Wahlorgane und die Personen, die bei der Ermittlung des Wahlergebnisses zugezogen werden (Wahlhelfer/-innen), üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Die Wahlen werden nach den Vorschriften des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und der Wahlordnung für die Sozialversicherung durchgeführt.

Für die Durchführung der Sozialversicherungswahlen 2023 zu den Selbstverwaltungsorganen der landesunmittelbaren Sozialversicherungsträger mit Sitz in Sachsen-Anhalt wurden vom Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt zum 1. Oktober 2021 ein Landeswahlbeauftragter und seine Stellvertreterin bestellt.

Landeswahlbeauftragter
Herr Ministerialrat Harald Trieschmann
Telefon: 0391 567-6954
Fax: 0391 567-6937
E-Mail: Harald.Trieschmann(at)ms.sachsen-anhalt.de

Stellvertreterin
Frau Ministerialrätin Olivia Lange
Telefon: 0391 567-6940
Fax: 0391 567-6962
E-Mail: Olivia.Lange(at)ms.sachsen-anhalt.de

zu erreichen:

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Turmschanzenstraße 25
39114 Magdeburg 

Die Amtszeit endet mit dem Ablauf des 30. September 2027.

Die Geschäftsstelle des Landeswahlausschusses ist wie folgt zu erreichen:
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Referat 34
Turmschanzenstraße 25
39114 Magdeburg
Telefon: 0391 567-6919
Fax: 0391 567-6937
E-Mail: Frank.Maelecke(at)ms.sachsen-anhalt.de

Weitere Informationen zur Durchführung der Sozialversicherungswahlen (Bekanntmachungen, Wahlkalender, u. ä.) erhalten Sie auch bei der Bundeswahlbeauftragten für die Sozialversicherungswahlen.