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Angebote für Kinder mit Behinderungen

Angebote für Kinder mit Behinderungen

Die gemeinsame Förderung, Bildung und Erziehung von behinderten und nichtbehinderten Kindern ist ein besonderer Schwerpunkt der Kinderbetreuung von Sachsen-Anhalt. Durch das Zusammenleben behinderter und nichtbehinderter Kinder machen diese wichtige soziale Grunderfahrungen, die von den Erzieherinnen angeregt und gefördert werden sollen. Eine gemeinsame Erziehung fördert die Selbstständigkeit und Gleichberechtigung der behinderten Kinder. Gleichzeitig lernen alle Kinder im zwanglosen Umgang miteinander, sich gegenseitig zu unterstützen, zu akzeptieren und aufeinander Rücksicht zu nehmen und zu lernen, Verschiedenartigkeit als Bereicherung und nicht als Hindernis für Gemeinsamkeit zu erleben.
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Frühförderung

Im Land Sachsen-Anhalt gibt es neben Hilfen für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen, Bsp.  das Persönliche Budget, den Familienentlastenden Dienst, Beratungsstellen für Sinnesbehinderte und Servicestellen für behinderte Menschen, Angebote die speziell für Kinder ausgerichtet sind.

Dazu gehört die heilpädagogische, hörpädagogische und interdisziplinäre Frühförderung. Mit dem am 1. Juli 2001 in Kraft getretenen Neunten Buch Sozialgesetzbuch (Sozialgesetzbuch Neun) – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen – wurde die Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder geregelt. Um die Inanspruchnahme der verschiedenen Leistungen zu erleichtern und zu beschleunigen, wurden die Leistungen zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder als Komplexleistung ausgestaltet (Paragraph 46 Absatz 3 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch). Die Leistungen nach der Frühförderungsverordnung (FrühV), zuletzt geändert am 23.12.2016, beziehen sich nach Paragraph 46 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch nicht nur auf medizinische Leistungen.

Frühförderung ist eine Sammelbezeichnung für pädagogische und therapeutische Maßnahmen bestehend aus einem interdisziplinär abgestimmten System ärztlicher, medizinisch-therapeutischer, psychologischer, heilpädagogischer sowie sozialpädagogischer Leistungen für behinderte oder von Behinderung bedrohter Kinder in den ersten Lebensjahren. Angebote der Frühförderung stehen mit den Frühförderstellen und den beiden Sozialpädiatrischen Zentren in Halle und Magdeburg flächendeckend zur Verfügung.

Hier können Sie die Landesrahmenvereinbarung Stand 2018 einsehen.

Wenn Sie Fragen zu den Hilfsangeboten haben, wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Servicestellen, Behindertenhilfe Ratgeber, an die örtlichen Sozialämter oder an die Sozialagentur Sachsen-Anhalt, Magdeburger Str. 38, 06112 Halle (Saale).