Aktuelles
Interessenbekundungsverfahren für die Maßnahme „Medizinische Versorgung von Menschen ohne Papiere/anonymer Behandlungsschein“
Jeder Mensch, der sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhält, hat das Recht auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit. Bedauerlicherweise gibt es in der Praxis Personengruppen, die aus verschiedenen Gründen keinen bzw. nur einen eingeschränkten Zugang zum Gesundheitssystem haben. Hierzu zählen Menschen ohne Papiere oder Aufenthaltstitel, oft Menschen ohne festen Wohnsitz oder auch Menschen, die aufgrund von persönlichen oder finanziellen Problemen aus der privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen wurden.
Vor diesem Hintergrund wurden mit Beschluss des Landeshaushalts 2025/2026 im Haushaltsplan des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Landesmittel zur Finanzierung einer „Behandlungsschein- und Clearingstelle“ bereitgestellt. Zuvor war im Kalenderjahr 2024 bereits eine landesgeförderte Pilotphase umgesetzt worden.
Alle Informationen zum Antragsverfahren gibt es hier
Regierungskommission "Pandemievorsorge"
Die Kommission „Pandemievorsorge“ des Landes Sachsen-Anhalt hat am 20.05.2025 ihren Abschlussbericht vorgelegt. Die politische Leitungsebene habe Maßnahmen ergriffen, die nach dem jeweiligen Informationsstand angemessen und zielführend erschienen, heißt es in dem Bericht. 75 fachbezogene Handlungsempfehlungen zielen darauf ab, dass Sachsen-Anhalt bei einer zukünftigen Pandemie besser vorbereitet ist und auf notwendige Strukturen sofort zugreifen kann. Der Bericht empfiehlt u.a. folgende Handlungsempfehlungen:
- Entscheidungsstrukturen optimieren,
- eine Pandemie-Datenplattform schaffen,
- gesetzliche Regelungen anpassen,
- eine Kommunikationsstrategie für einen künftigen Pandemiefall entwickeln.
Gesundheitsministerin Grimm-Benne betont: „Der Bericht liefert wertvolle Impulse, um aus den Erfahrungen der Corona-Pandemie zu lernen.“





