Alleinerziehende
Elterngeld

Alleinerziehende, die vor der Geburt des Kindes erwerbstätig waren, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen das Elterngeld volle 14 Monate. Bedingung ist jedoch, dass das Kind allein bei dem Elternteil in der Wohnung lebt, dem die elterliche Sorge oder zumindest das Aufenthaltsbestimmungsrecht allein zusteht. Für Alleinerziehende gibt es einen steuerlichen Freibetrag. Damit soll der haushaltsbedingte Mehraufwand ausgeglichen werden, den echte Alleinerziehende gegenüber Paarfamilien haben, egal ob diese verheiratet oder unverheiratet zusammen leben.
Unterhalt
Kinder alleinerziehender Mütter und Väter haben Anspruch auf Unterhaltszahlungen vom anderen Elternteil. Ist der unterhaltsverpflichtete Elternteil jedoch nicht zahlungsfähig oder kommt aus anderen Gründen seinen Verpflichtungen nicht nach, kann ein Unterhaltsvorschuss aus öffentlichen Mitteln beantragt werden. Aber auch, wenn der Unterhaltsverpflichtete nicht feststellbar, unbekannt verzogen oder verstorben ist und dem Kind keine Waisenbezüge gezahlt werden, kann ein Anspruch auf Unterhaltsvorschussleistung bestehen.
Neue Düsseldorfer Tabelle ab dem 01.01.2025 nebst Leitlinien ...