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Gleichstellungsministerin Grimm-Benne begrüßt Bundesratsentscheidung: Gewalthilfegesetz sorgt für besseren Schutz für gewaltbetroffene Frauen

Der Bundesrat hat heute den Weg für das Gewalthilfegesetz freigemacht. Erstmals wird damit ein bundesweiter Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe für Opfer häuslicher Gewalt geschaffen.

Der Bund wird sich am Ausbau und Betrieb des  Hilfesystems für von Gewalt Betroffene Frauen und deren Kindern beteiligen.

„Das Gewalthilfegesetz ist ein Meilenstein im Kampf gegen geschlechtsspezifische Gewalt: 35 Jahre nachdem in Leipzig das erste Frauenhaus in Ostdeutschland eröffnet wurde, übernimmt der Bund erstmalig Mitverantwortung und unterstützt die Länder finanziell. Der Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung sowie der Ausbau der Hilfsangebote werden entscheidend dazu beitragen, den Zugang für Betroffene zu verbessern“, erklärt Sachsen-Anhalts Gleichstellungsministerin Petra Grimm-Benne. Der Bund stellt dafür über einen Zeitraum von 10 Jahren bundesweit insgesamt 2,6 Milliarden Euro bereit.

Die Notwendigkeit des Gesetzes unterstreichen alarmierende Zahlen: Laut Lagebild Geschlechtsspezifische Gewalt 2023 des Bundeskriminalamtes wird in Deutschland fast täglich eine Frau Opfer eines Femizids – und circa 400 Frauen erleiden täglich Gewalt durch ihre (Ex-)Partner. Mehr als jede dritte Frau in Deutschland hat seit ihrem 15. Lebensjahr körperliche und/oder sexuelle Gewalt erfahren. In Sachsen-Anhalt erfasste die Polizei 2023 insgesamt 7.928 Fälle häuslicher Gewalt – ein Anstieg um 11,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Aufgrund der hohen Dunkelziffer im Bereich häusliche Gewalt spiegelt die Polizeiliche Kriminalstatistik den tatsächlichen Umfang zudem nur bedingt wider.

Hintergrund:
Sachsen-Anhalt verfügt über ein flächendeckendes Netz aus 19 Frauenhäusern und zehn ambulanten Beratungsstellen. Ein mobiles Team aus Psychologinnen ergänzt die Betreuung von Frauen und Kindern in den Frauenhäusern. Weitere Unterstützung bieten vier Fachberatungsstellen für Betroffene sexualisierter Gewalt, vier Interventionsstellen mit guter räumlicher Abdeckung durch Außenstellen, die Fachstelle VERA und die Täterberatungsstelle bei häuslicher Gewalt Die Landeskoordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention (LIKO) koordiniert diese Angebote.