Sozialministerin Petra Grimm-Benne sagte in Magdeburg: „Ich freue mich, dass die Nachbarschaftshilfe so gut angenommen wird, und dass sich so viele Menschen in ihrem Umfeld um Pflegebedürftige kümmern und diese unterstützen.“ Die Nachfrage sei von Beginn an erfreulich hoch gewesen. Die Ministerin sagte: „Ich möchte allen Nachbarschaftshelfenden für ihren engagierten Einsatz ausdrücklich danken. Sie unterstützen ihre Nachbarn bei Dingen des alltäglichen Lebens und bei der Bewältigung der Herausforderungen des Alltags. Damit ermöglichen sie auch, dass ihre hilfebedürftigen Nachbarn möglichst lang am sozialen Leben teilnehmen und im eigenen Zuhause bleiben können.“
Die Nachbarschaftshilfe ging im Mai 2023 an den Start und wird als Modellversuch vorerst bis 2026 vom Sozialministerium Sachsen-Anhalt gefördert. Für die geleistete Unterstützung können die Nachbarschaftshelfenden pro Monat 125 Euro Entlastungsleistungen erhalten. Die Auszahlung erfolgt über die zuständige Pflegekasse. Die Hilfeleistungen können sehr unterschiedlich sein. Die Nachbarschaftshelfenden können beispielsweise Einkäufe erledigen, zu Ärzten und Behörden begleiten, mit dem Hund spazieren gehen, bei der Gartenarbeit helfen oder bei der Nutzung eines Smartphones unterstützen. Um qualifiziert zu werden, sollte in der Regel eine Schulung über die Gesellschaft für Prävention im Alter e.V. (PiA) durchlaufen werden. Ohne Schulung ist unter anderem über einen Nachweis eines Berufsabschlusses im Pflegebereich ebenfalls eine Zulassung möglich.
Bei allen Fragen rund um die Tätigkeit, Zulassungsvoraussetzungen und Registrierung als Nachbarschaftshelfender sind die Landeskoordinierungsstelle Nachbarschaftshilfe Sachsen-Anhalt in Magdeburg und die mittlerweile acht Servicepunkte Nachbarschaftshilfe in Bitterfeld-Wolfen, Halberstadt, Halle (Saale), Letzlingen, Lutherstadt Eisleben, Merseburg, Naumburg und Stendal die richtigen Ansprechpartner.
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