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Entwicklung der gesetzlichen Unfallversicherung Teil 1
Als eigenständiger Sozialversicherungszweig wurde die gesetzliche Unfallversicherung mit dem Unfallversicherungsgesetz von 1884 errichtet, das am 01.07.1885 in Kraft trat. Die die gesetzliche Unfallversicherung tragenden Grundsätze sind seit ihrer Einführung im Wesentlichen unumstritten; zu nennen sind:
- Ablösung der Unternehmerhaftung durch verschuldensunabhängige, öffentlich-rechtliche Versicherungsansprüche,
- Orientierung der Versicherungsleistungen am Schadenersatzprinzip,
- Versicherungsschutz unabhängig von der formalen Begründung eines Versicherungsverhältnisses,
- alleinige Finanzierung durch die Unternehmer,
Ausschluss von Haftungsansprüchen des Arbeitnehmers gegen den Unternehmer, später auch Haftungsausschluss unter den Arbeitnehmern desselben Betriebs, - Durchführung durch eigene Körperschaften, im gewerblichen und im landwirtschaftlichen Bereich durch Berufsgenossenschaften,
- Selbstverwaltung, seit 1953 paritätisch durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber,
- Gliederung der Berufsgenossenschaften nach Branchen, die Unternehmen mit vergleichbaren Unfallrisiken zusammenfassen,
- Präventionsauftrag der Unfallversicherungsträger zur Verhütung von Arbeitsunfällen.