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Entwicklung der gesetzlichen Unfallversicherung Teil 2
Die gesetzliche Unfallversicherung erfasste zunächst nur Unternehmen mit besonders hohen Unfallrisiken. Schrittweise wurde der Versicherungsschutz auf weitere Wirtschaftszweige ausgedehnt. 1942 löste der Gesetzgeber die Unternehmensversicherung durch die Personenversicherung ab und bezog alle Beschäftigten in den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung ein. 1971 wurde der Unfallversicherungsschutz auf Kindergartenkinder, Schüler und Studenten ausgedehnt. Daneben wurden – wieder schrittweise – weitere Personengruppen in die Unfallversicherung einbezogen. Heute sind so unterschiedliche Gruppen wie Lebensretter, Blutspender, Entwicklungshelfer und ehrenamtlich Tätige erfasst.
Wichtige Schritte im Leistungsrecht waren:
- die Einbeziehung von Wegeunfällen und Berufskrankheiten,
- die Dynamisierung der Entschädigungsleistungen,
- der Ausbau der Heilverfahren, der Prävention, der medizinischen und beruflichen Rehabilitation,
- die Neuordnung der Hinterbliebenenrenten.