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Entwicklung der gesetzlichen Unfallversicherung Teil 3
Seit dem 01.01.1997 ist die gesetzliche Unfallversicherung im Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) geregelt. Es hat die Reichsversicherungsordnung (RVO) von 1911 abgelöst.
Eine grundlegende inhaltliche Reform war wegen der kontinuierlichen Weiterentwicklung dieses Sozialversicherungszweiges nicht notwendig. Neben der rechtssystematischen Überarbeitung wurde das Unfallversicherungsrecht lediglich in einigen Punkten inhaltlich weiterentwickelt, insbesondere:
- im Bereich der Prävention wurde die gesetzliche Unfallversicherung für die Abwehr arbeitsbedingter Gefahren zuständig,
- der Versicherungsschutz für Kinder in Tageseinrichtungen und der ehrenamtlich Tätigen wurde erweitert,
- es gab Verbesserungen im Leistungs- und Organisationsrecht sowie
- bei der Haftung, die Freistellung des Arbeitnehmers gegenüber Schadensersatzansprüchen seines Unternehmers wurde erweitert.