Aufsicht
Im Rahmen der Selbstverwaltung sind die gesetzlichen Krankenkassen finanziell und organisatorisch eigenständig. Sie unterstehen der Aufsicht der für die Sozialversicherung zuständigen obersten Verwaltungsbehörden der Länder bzw. des Bundes. Rechtsaufsicht bedeutet, dass die Einhaltung von Gesetz und sonstigem Recht sichergestellt wird. Sie dient somit auch dem Schutz der Versicherten. Die Rechtsaufsicht beinhaltet aber nicht die Beurteilung der Zweckmäßigkeit von Maßnahmen. Für die Dienstaufsicht über das persönliche Verhalten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist die Körperschaft im Rahmen ihrer Selbstverwaltung zuständig.
Das Ministerium für Gesundheit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt übt die Rechtsaufsicht über folgende landesunmittelbare gesetzlichen Krankenkassen aus:
AOK Sachsen-Anhalt Die Gesundheitskasse
Lüneburger Str. 4
39108 Magdeburg
Telefon: (0391) 5803
BKK Sachsen-Anhalt
Thalheimer Str. 59
06766 Wolfen
Telefon: (03494) 37110
Des Weiteren führt das Ministerium für Arbeit und Soziales die Rechtsaufsicht über
den Medizinischen Dienst Sachsen-Anhalt,
die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt und
die Kassenzahnärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt
aus.
Zuständige Aufsichtsbehörde für die bundes-unmittelbaren Betriebs- und Innungskrankenkassen sowie für Ersatzkassen ist das
Bundesversicherungsamt
Villemombler Str. 76
53123 Bonn
Tel: (0228) 6190
Fax: (0228) 6191870