Welche weiteren Angebote gibt es für Kinder und Jugendliche mit Behinderung?
Für behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder werden Leistungen zur Früherkennung und Frühförderung vorgehalten. Siehe hierzu auch unter Frühförderung (Weitere Hilfen der Eingliederungshilfe).
Wenn Sie Ihr behindertes Kind in einer integrativen Kindertagesstätte oder Regelkindertagesstätte unterbringen möchten, erhalten Sie Informationen und Unterstützung bei den Jugendämtern der Kreise und kreisfreien Städte sowie beim Landesjugendamt und der Sozialagentur Sachsen-Anhalt.
Besucht Ihr Kind die Schule, steht für die meisten Kinder und Jugendlichen mit Behinderung ein breites Angebot an Leistungen zur Einbeziehung in das Unterrichtsgeschehen und an Ferienangeboten zur Verfügung.
Für Kinder und Jugendliche mit Behinderung, die eine Förderschule besuchen, ist zukünftig noch besser sichergestellt, dass durch ein verlässliches Zeitmanagement (Unterricht und Pausen) ein Aufenthalt von mindestens 8 Stunden gewährleistet ist. Ebenso kann die Schule Ferienangebote organisieren. Damit ist für diese Kinder und Jugendlichen eine qualifizierte Aufsicht und die pädagogische Betreuung gewährleistet. Durch dieses Bildungsangebot nehmen die Kinder und Jugendlichen altersgerecht am Leben in der Gemeinschaft teil.
Abhängig vom individuellen Bedarf des Kindes oder des Jugendlichen können zusätzliche Bedürfnisse bestehen, aus denen sich ein Leistungsanspruch auf Eingliederungshilfe ergibt.
Hier wäre zum Beispiel der Integrationshelfer zu nennen.
Mit dem Persönlichen Budget steht ein flexibles Instrument zur Verfügung, mit dem individualisierte Teilhabeleistungen bedarfsgerecht erbracht werden können.
Bitte berücksichtigen Sie, dass hier keine abschließende Aufzählung erfolgen kann und wenden sich daher vertrauensvoll an Ihr zuständiges Sozialamt.