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Angebote für Kinder und Jugendliche mit Behinderung

Die gemeinsame Förderung, Bildung und Erziehung von behinderten und nichtbehinderten Kindern und Jugendlichen ist ein besonderer Schwerpunkt der Kinderbetreuung von Sachsen-Anhalt. Durch das Zusammenleben behinderter und nichtbehinderter Kinder und Jugendlicher erwerben diese wichtige soziale Grunderfahrungen, die von den Erzieherinnen und Erziehern oder Betreuerinnen und Betreuern angeregt und gefördert werden sollen. Eine gemeinsame Erziehung fördert die Selbstständigkeit und Gleichberechtigung der behinderten Kinder. Gleichzeitig lernen alle Kinder im zwanglosen Umgang miteinander, sich gegenseitig zu unterstützen, zu akzeptieren und aufeinander Rücksicht zu nehmen und zu lernen, Verschiedenartigkeit als Bereicherung und nicht als Hindernis für Gemeinsamkeit zu erleben.

Darüber hinaus kann es besonderen Bedarf für Kinder mit Behinderung geben, aus dem sich unter bestimmten Voraussetzungen Ansprüche auf Eingliederungshilfeleistungen nach dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) und dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) ergeben.

Eine Voraussetzung ist, dass die Kinder nicht nur vorübergehend geistig, körperlich oder mehrfach behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht sind.

Zu den Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderung gehören insbesondere:

  • die Frühförderung,
  • die Integrative Betreuung in Regel- oder Integrativen Kindertagesstätten,
  • die Betreuung schwerstbehinderter Kinder und Jugendlicher in Regelschulen oder Förderschulen.