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Leitfaden "Gleichstellung von Frauen und Mädchen mit Beeinträchtigungen (Gender Disability Mainstreaming)"

Menschen mit Beeinträchtigungen erfahren tagtäglich Behinderungen in ihrer Umwelt bzw. durch diese. Die UN-Behindertenrechtskonvention ist mit dem Ziel verfasst worden, für Menschen mit Beeinträchtigungen den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten zu gewährleisten, zu fördern und zu schützen. Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention haben sich die Vertragsstaaten verpflichtet, dieses Ziel umzusetzen.

Sachsen-Anhalt entspricht dieser Verpflichtung mit dem Landesaktionsplans "einfach machen. Unser Weg in eine inklusive Gesellschaft". Der Landesaktionsplan benennt Maßnahmen, die schrittweise die umfassende und gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen ermöglichen und sicherstellen sollen. Eine im Landesaktionsplan verankerte Maßnahme sieht die Entwicklung eines Leitfadens zur Gleichstellung von Frauen und Mädchen mit Beeinträchtigungen (Gender-Disability-Mainstreaming) vor.

Disability-Mainstreaming zielt darauf ab, die Lebenssituationen und Interessen von Menschen mit Beeinträchtigungen auf allen gesellschaftlichen Ebenen zu berücksichtigen. Im Sinne des Disability-Mainstreaming müssen somit die Voraussetzungen geschaffen werden, die Menschen mit Beeinträchtigungen die gleichen Chancen und Möglichkeiten zur umfassenden Teilhabe einräumen. Die Ergänzung des Disability-Mainstreamings um den Gender-Aspekt resultiert aus der Erkenntnis, dass Frauen und Mädchen mit Behinderungen oftmals von Mehrfachdiskriminierungen betroffen sind. Sie erleben neben behinderungsspezifischen Belastungen zusätzlich geschlechtsspezifische Belastungen und Benachteiligungen.

Die Erstellung des Leitfadens erfolgte durch das Zentrum für Sozialforschung Halle e.V. Die Ergebnisse finden Sie unter dem folgenden Link.

Leitfaden zum Gender-Disability-Mainstreaming (nicht barrierefrei) 

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Studie zur „Evaluation von Inklusionsprojekten“

Menschen mit Beeinträchtigungen erfahren tagtäglich Behinderungen in ihrer Umwelt bzw. durch diese. Die UN-Behindertenrechtskonvention ist mit dem Ziel verfasst worden, für Menschen mit Beeinträchtigungen den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten zu gewährleisten, zu fördern und zu schützen. Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention haben sich die Vertragsstaaten verpflichtet, dieses Ziel umzusetzen.

Sachsen-Anhalt entspricht dieser Verpflichtung mit dem Landesaktionsplans "einfach machen. Unser Weg in eine inklusive Gesellschaft". Der Landesaktionsplan benennt Maßnahmen, die schrittweise die umfassende und gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen ermöglichen und sicherstellen sollen.

Der Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK sieht die Entwicklung eines Konzepts für eine landesspezifische Sammlung von Beispielen gelingender Inklusion und deren Publikation vor.

Das Zentrum für Sozialforschung Halle e.V. hat mit seiner Studie zur "Evaluation von Inklusionsprojekten" einen umfangreichen Katalog an guten Beispielen der Umsetzung von Inklusion vorgelegt. Die Studie kann unter dem folgenden Link heruntergeladen werden.

Studie zur "Evaluation von Inklusionsprojekten" (nicht barrierefrei)

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