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Qualitätssicherung und Qualitätsberichte

Unter dem Begriff Qualitätssicherung versteht man im Zusammenhang mit der gesetzlichen Krankenversicherung konkrete Maßnahmen, die eine gute Qualität der medizinischen Versorgung gewährleisten sollen. Dabei geht es insbesondere darum, Ärzte, Krankenhäuser und andere Leistungserbringer zur Transparenz zu verpflichten, um Vergleichbarkeit herzustellen und damit die Voraussetzung für einen Wettbewerb um Qualität zu schaffen. 

Die Qualitätsberichte der Krankenhäuser können hier abgerufen werden 

Für den Bereich der Krankenhäuser werden bereits seit einigen Jahren für ausgewählte Leistungen wie beispielsweise Hüft- und Kniegelenksoperationen oder herzchirurgische Operationen alle qualitätsrelevanten Daten der Patienten anonymisiert erfasst und dahingehend geprüft, ob das Krankenhaus auch im Vergleich mit anderen gute Ergebnisse erzielt. Wenn sich herausstellt, dass Einrichtungen auffällig sind, werden diese näher geprüft und gegebenenfalls zu Änderungen in ihrem Verhalten veranlasst. Krankenhäuser sind nach § 137 SGB V gesetzlich verpflichtet, alle zwei Jahre einen Qualitätsbericht zu veröffentlichen, der Patienten und andere Interessierte über den Stand der Qualitätsbemühungen und die Ergebnisse der Qualitätssicherungsmaßnahmen unterrichtet. Diese gesetzliche Vorgabe trat zum 31. August 2005 in Kraft und gilt erstmals rückwirkend für das Jahr 2004. Der Qualitätsbericht gibt einen systematischen Überblick über das Qualitätsmanagement eines Krankenhauses und zählt Leistungen nach Art, Anzahl u. Qualifikation einer Klinik auf. Der Qualitätsbericht richtet sich an die interessierte Öffentlichkeit mit dem Ziel für diese eine Informations- und Entscheidungshilfe im Vorfeld einer Krankenhausbehandlung zu geben. Die Pflicht der Krankenhäuser Ihren Bericht zu veröffentlichen garantiert mehr Transparenz für Patienten und Krankenkassen. Den Krankenhäusern ist vorbehalten, eigene Berichte jederzeit zu erheben und zu publizieren. Auch hat jede Klinik das Recht, Informationen über die gesetzlich geforderten Angaben hinaus herauszugeben.

Um den Umgang mit den zum Teil sehr umfangreichen Berichten zu erleichtern, wird an dieser Stelle auf die Tipps der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt hingewiesen.

Eine zunehmende Anzahl von Krankenhäusern nimmt an freiwilligen Maßnahmen der Qualitätssicherung teil, die ein Zertifizierungsverfahren beinhalten. Hier ist in erster Linie das Modell der Kooperation für Transparenz und Qualität im Krankenhaus (KTQ) zu nennen, welches spezifisch auf den medizinischen Bereich zugeschnitten ist. Aber auch andere Verfahren wie das EFQM-Modell (European Foundation for Quality Management) oder DIN EN ISO 9000 werden angewandt. Informationen zur Anwendung des Verfahrens der KTQ in Krankenhäusern finden Sie hier.

Hier können Sie die Berichte der Krankenhäuser einsehen, die dieses Verfahren bereits erfolgreich durchlaufen haben.