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Medizinischer Dienst Sachsen-Anhalt

Der Medizinische Dienst Sachsen-Anhalt berät die gesetzlichen Krankenkassen in allen sozialmedizinischen Fragestellungen bei der Versorgung ihrer Versicherten.
Er wird als Arbeitsgemeinschaft von den gesetzlichen Krankenkassen im Lande getragen und versteht sich als modernes Dienstleistungsunternehmen. Die Krankenkassen sind verpflichtet, in den gesetzlich bestimmten Fällen oder wenn es nach Art, Schwere, Dauer oder Häufigkeit der Erkrankung oder nach dem Krankheitsverlauf erforderlich ist, eine gutachtliche Stellungnahme vom Medizinischen Dienst Sachsen-Anhalt einzuholen. Dies geschieht beispielsweise bei Fragen der Arbeitsunfähigkeit, bei Fragen zur Verordnung von Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln sowie bei Fragen zur Notwendigkeit bzw. Dauer von Rehabilitationsleistungen, Krankenhausbehandlung, häuslicher Krankenpflege oder Pflegebedürftigkeit.

Der Medizinische Dienst Sachsen-Anhalt untersteht der Rechtsaufsicht des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.