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Was ist elterliche Sorge?

Die elterliche Verantwortung umfasst das Recht und die Pflicht der Eltern,
den Lebensweg ihres Kindes zu begleiten und seine Entwicklung zu
fördern. Durch die elterliche Sorge sind die Eltern berechtigt und
verpflichtet, die persönlichen Angelegenheiten ihres Kindes zugunsten
seiner Entwicklung durch ihre Entscheidungen zu lenken. Die Eltern
haben die Pflicht und das Recht für das minderjährige Kind zu sorgen, das
schließt auch die Sorge für das Vermögen des Kindes ein.Bei der Pflege
und Erziehung berücksichtigen die Eltern die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbständigem, verantwortungsbewusstem Handeln. Sie besprechen mit dem Kind, soweit es nach dessen Entwicklungsstand
angezeigt ist, Fragen der elterlichen Sorge und Streben Einvernehmen an. Zum Wohle des Kindes gehört in der Regel auch der Umgang mit beiden Elternteilen.
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Elterliche Sorge bei nicht miteinander verheirateten Eltern

Für Eltern eines Kindes, die zum Zeitpunkt der Geburt nicht miteinander verheiratet sind, tritt nicht automatisch mit der Geburt des Kindes die gemeinsame elterliche Sorge ein. Zunächst übt die Mutter die alleinige elterliche Sorge aus.

Sind die Eltern bei der Geburt ihres Kindes nicht miteinander verheiratet, so steht ihnen die elterliche Sorge dann gemeinsam zu, wenn sie erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (Sorgeerklärungen) oder einander heiraten.
Das Jugendamt nimmt solche Sorgeerklärungen entgegen und beurkundet sie auch. Eine Sorgeerklärung kann schon vor der Geburt eines Kindes abgegeben werden.
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Elterliche Sorge nach Trennung und Scheidung

Die Verantwortung der Eltern für ihre Kinder soll unabhängig von der Regelung der elterlichen Sorge bestehen, auch dann wenn Trennung oder Scheidung der Eltern erfolgen. Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, so kann jeder Elternteil beantragen, dass ihm das Familiengericht die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge allein überträgt.Nach dem Kindschaftsrecht gibt es keine Unterscheidung mehr zwischen Getrenntleben und Scheidung.
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Umgang des Kindes mit seinen Eltern

Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt. Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert. Entsprechendes gilt, wenn sich das Kind in der Obhut einer anderen Person befindet. Das Familiengericht kann über den Umfang des Umgangsrechts entscheiden und seine Umsetzung näher regeln.