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Beitragsentlastung durch das Gute-Kita-Gesetz

Unsere FAQs

Welche Beiträge müssen Familien für Geschwisterkinder bezahlen? 
Besucht ein Geschwisterkind den Hort, ist nur noch der Hortbeitrag zu zahlen. Die Beiträge für Geschwisterkinder in Kindergarten und Krippe entfallen vollständig. Sofern mehrere Kinder einer Familie den Hort besuchen, ist für jedes dieser Kinder (unverändert) der Hortbeitrag zu entrichten.

Werden die Geschwisterkinder, die auch den Hort besuchen von den Gebühren befreit?
Für Geschwisterkinder, die den Hort besuchen, müssen weiterhin die Gebühren entrichtet werden.

Weshalb kann die Geschwisterkindregelung bei Hortkindern nicht angewandt werden? 
Die finanziellen Mittel des Bundes dürfen aus rechtlichen Gründen nur für die Gebührenentlastung von Kindern bis zur Einschulung eingesetzt werden. Für Kinder, die bereits die Schule besuchen, dürfen die finanziellen Mittel nicht eingesetzt werden!

Seit wann gilt die Geschwisterkindregelung? 
Die Ausweitung der Geschwisterkindregelung gilt seit dem 01.01.2020.

Müssen Familien für die Inanspruchnahme dieser ausgeweiteten Beitragsbefreiung Anträge stellen? 
Nein, es müssen keine Anträge gestellt werden. Der Träger bzw. die Kita braucht nur einen Nachweis über den Hortbesuch des älteren Geschwisterkindes, der über eine Bescheinigung des Hortes erfolgt. Sollte die Kindertageseinrichtung, die Ihre Kinder besuchen bzw. Ihr Kind besucht, Ihnen gegenüber noch nicht aktiv geworden sein, können Sie den Hortbesuch Ihres Kindes bereits selbst mitteilen und die weitere Verfahrensweise erfragen. Diese kann von Träger zu Träger unterschiedlich sein.

Wenn Geschwisterkinder in unterschiedlichen Einrichtungen, bei unterschiedlichen Trägern und/ oder in unterschiedlichen Orten betreut werden, gilt dann auch die Geschwisterkindregelung? 
Ja, die neue Geschwisterkindregelung gilt trotzdem. Hort und Kita müssen nicht zum gleichen Träger gehören. Die Kostenbeiträge entfallen auch dann, wenn sich Hort und Kita in unterschiedlichen Städten bzw. Gemeinden befinden.

Was ist, wenn das älteste Geschwisterkind den Kindergarten besucht? 
Bleibt die bisherige Regelung, dass nur für das älteste Kind im Kindergarten gezahlt werden muss, weiterhin bestehen? Ja, die Regelung bleibt weiterhin bestehen. Nur der Beitrag für das älteste Kind im Kindergarten ist zu zahlen, jüngere Geschwisterkinder sind weiterhin freigestellt.