Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder
Bei der Früherkennung und der Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder handelt es sich um heilpädagogische und medizinisch-therapeutische Maßnahmen für Kinder von der Geburt bis zum Schuleintritt.
Werden heilpädagogische und medizinisch-therapeutische Maßnahmen zur gleichen Zeit notwendig, handelt es sich um eine so genannte „Komplexleistung“. Die Komplexleistung ist ein abgestimmtes System ärztlicher, medizinisch-therapeutischer, psychologischer, heilpädagogischer und sozialpädagogischer Leistungen.
Leistungen der Früherkennung und Frühförderung werden in Frühförderstellen, in interdisziplinären Frühförderstellen und in Sozialpädiatrischen Zentren erbracht.