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Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder

Bei der Früherkennung und der Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder handelt es sich um heilpädagogische und medizinisch-therapeutische Maßnahmen für Kinder von der Geburt bis zum Schuleintritt.

Werden heilpädagogische und medizinisch-therapeutische Maßnahmen zur gleichen Zeit notwendig, handelt es sich um eine so genannte „Komplexleistung“. Die Komplexleistung ist ein abgestimmtes System ärztlicher, medizinisch-therapeutischer, psychologischer, heilpädagogischer und sozialpädagogischer Leistungen.

Leistungen der Früherkennung und Frühförderung werden in Frühförderstellen, in interdisziplinären Frühförderstellen und in Sozialpädiatrischen Zentren erbracht.