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Familienhebammen Sachsen-Anhalt

Familienhebammen in Sachsen-Anhalt wenden sich besonders an Eltern, Mütter oder Väter mit besonderem Unterstützungsbedarf. Dies können Frauen mit gesundheitlichen und psychosozialen Belastungen und mangelnden Bewältigungsressourcen sein. Darunter fallen z.B. Alleinerziehende oder Minderjährige, die Schwierigkeiten bei der Erziehung ihres Säuglings haben oder in finanzielle Nöte geraten sind. Ausländische Familien, die nach Deutschland gezogen sind, haben möglicherweise Verständigungsprobleme und fühlen sich mit dem deutschen Gesundheitssystem überfordert.
Familienhebammen werden durch die Frauenärztin oder den Frauenarzt, aber auch durch Beratungsstellen wie Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, Familien- Ehe- und Lebensberatungsstellen, Gesundheitsämter oder auch durch das örtliche Jugendamt vermittelt.
Familienhebammen sind Spezialistinnen für Mütter und Väter mit besonderem Hilfebedarf und können sich ihnen mit mehr Zeit zuwenden. Sie beraten gern in Fragen der Ernährung, bei Stillproblemen, bei Schreibabys; vermitteln jedoch auch weiterführende Hilfen, wenn dies von der Familie gewünscht wird.
Eine Familienhebamme kann von Beginn der Schwangerschaft bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes in Anspruch genommen werden. Durch die Inanspruchnahme einer Familienhebamme entstehen der Familie keine zusätzlichen Kosten.
Frauen die eine Familienhebamme in Anspruch nehmen wollen, wenden sich an das „Lokale Netzwerk Kinderschutz“ ihres Landkreises/ ihrer kreisfreien Stadt. Im Zentrum „Frühe Hilfen für Familien“ des Ministeriums für Arbeit und Soziales kann unter der Telefonnummer 0391/567 – 6908 auch nach einer Familienhebamme gefragt werden.