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Berufliche Eingliederung von Menschen mit Behinderungen

„Initiative Inklusion“

Auch die Bundesregierung hat gemäß der Forderungen der UN-Behindertenrechtskonvention eine Richtlinie „Initiative Inklusion“ herausgegeben, die spezielle Fördermöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen aus Mitteln des Bundes regelt. Die Initiative Inklusion umfasst für schwerbehinderte Menschen folgende Ziele:

  1. umfassende  Information und Beratung schwerbehinderter Schülerinnen und Schüler über ihre beruflichen Möglichkeiten sowie deren Unterstützung beim Übergang von der Schule in das Arbeitsleben;
  2. Unterstützung des erfolgreichen Einstiegs schwerbehinderter junger Menschen in eine betriebliche Ausbildung durch Schaffung neuer Ausbildungsplätze;
  3. Unterstützung schwerbehinderter Menschen, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, bei der Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt.

Der Bund stellt dafür zwischen 2011 und 2018 insgesamt 100 Millionen Euro aus dem Ausgleichsfonds zur Verfügung, die in den einzelnen Ländern aus Mitteln der Ausgleichsabgabe aufgestockt bzw. ergänzt werden.
Zuständig für die Umsetzung dieser Richtlinie sind die Integrationsämter der einzelnen Bundesländer; in Sachsen-Anhalt das Integrationsamt mit Sitz in Halle.“

Richtlinie des Bundes zur "Initiative Inklusion" ...

Flyer "Initiative Inklusion" des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ...