Menu
menu

Erziehungshilfe - Finanzierung

Die Finanzierung der Hilfe zur Erziehung erfolgt durch das Jugendamt, sei es, in dem dieses die Leistungen selbst bereitstellt, sei es, dass es die mit den Einrichtungsträgern vereinbarten Kosten übernimmt.

Das Kind oder der bzw. die Jugendliche und die Eltern werden nach Bundesrecht bei den Kosten der Hilfe zur Erziehung in einer Tagesgruppe, in Vollzeitpflege, in einem Heim oder einer sonstigen betreuten Wohnform und der intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung außerhalb der eigenen Familie herangezogen.

Das umfasst auch die Aufwendungen für den notwendigen Unterhalt und die Krankenhilfe. Wenn die Betroffenen die Kosten aus ihrem Einkommen und Vermögen nicht aufbringen können, dann treten die Jugendämter entsprechend ein.