FAQ für BRAFO-Träger
- In welchem Rahmen ist es akzeptiert, dass im Strukturelement II mehr Teilnehmende sind als in Strukturelement I?
- Was passiert bei einer Erhöhung oder Reduzierung der Teilnehmerzahl?
- Können Strukturelemente verschoben werden, d.h. kann z.B. das Strukturelement II erst nach der Teilnahme am Strukturelement III durchgeführt werden?
- Kann der Handlungsleitfaden für Schülerinnen und Schüler sowie Eltern auch in digitaler Form ausgegeben werden?
- Der unter B.1.6 der Leistungsbeschreibung eingefügte Link funktioniert nicht. Gibt es einen aktuellen?
- Der im Vordruck F.9 eingefügte Weblink funktioniert nicht. Gibt es einen neuen?
- Wer trägt die Verantwortung für die Datenerhebung bei Dritten (z. B. Teilnehmer, Auftragnehmer)?
In welchem Rahmen ist es akzeptiert, dass im Strukturelement II mehr Teilnehmende sind als in Strukturelement I?
Sofern Jugendliche ungeachtet ihrer Herkunft am Strukturelement I nicht teilnehmen konnten, weil sie erst im 8. Schuljahrgang in die Schule einmündeten, kann am Strukturelement II auch ohne vorherige Teilnahme am Strukturelement I teilgenommen werden.
Dies ist in Abstimmung zwischen den Programmpartnern möglich und wurde bereits mehrfach so umgesetzt. Voraussetzung ist die individuelle Abstimmung zwischen Jugendlichen, Schule und Träger.
Die Erhöhung der Gesamtzahl an Teilnehmenden ist im Vertragsteil C der Vergabeunterlagen, siehe § 22, geregelt.
Was passiert bei einer Erhöhung oder Reduzierung der Teilnehmerzahl?
Die Erhöhung bzw. Reduzierung der Gesamtzahl an Teilnehmenden ist im Vertragsteil C der Vergabeunterlagen, siehe § 22, geregelt.
Können Strukturelemente verschoben werden, d.h. kann z.B. das Strukturelement II erst nach der Teilnahme am Strukturelement III durchgeführt werden?
Die einzelnen Strukturelemente in BRAFO bauen aufeinander auf und bilden ein abgestimmtes und inklusives Gesamtpaket. Der Tausch oder das Aussetzen von Strukturelementen sind demzufolge grundsätzlich nicht möglich. Abweichungen davon bedürfen der Einzelfallentscheidung durch die Auftraggeber.
Kann der Handlungsleitfaden für Schülerinnen und Schüler sowie Eltern auch in digitaler Form ausgegeben werden?
Nein, dieser ist den Eltern bzw. Sorgeberechtigten oder den Schülerinnen und Schülern durch den BRAFO-Bildungsdienstleister nur als Druckexemplar auszuhändigen.
Der unter B.1.6 der Leistungsbeschreibung eingefügte Link funktioniert nicht. Gibt es einen aktuellen?
Der neue Link lautet https://eufonds.sachsen-anhalt.de.
Der im Vordruck F.9 eingefügte Weblink funktioniert nicht. Gibt es einen neuen?
Ja, der aktuelle Link lautet https://eufonds.sachsen-anhalt.de.
Wer trägt die Verantwortung für die Datenerhebung bei Dritten (z. B. Teilnehmer, Auftragnehmer)?
Die EU-VB hat am 01.10.2024 den Hinweis gegeben, dass die Verantwortung für die Datenerhebung bei Dritten (z. B. Teilnehmer, Auftragnehmer) den
Begünstigten obliegt. Dadurch werden keine Vorgaben mehr gemacht, wodurch die Formulare F.4, F.6, F.7 und F.8 entfallen. Zur Unterstützung der
Erfüllung Ihrer Informationspflichten nach Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung hat die EU-VB unter
https://www.efreporter.de/confluence/ Muster zur Verfügung gestellt.