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Sozial-Hilfe

Die Sozial-Hilfe schützt vor Armut und sozialer Ausgrenzung. Und vor besonderen Belastungen.
Bei der Sozial-Hilfe bekommt man Geld vom Staat. Es sichert das so genannte Existenz-Minimum.
Als Existenz-Minimum wird der Geld-Betrag bezeichnet, den ein Mensch mindestens benötigt um seinen Lebens-Unterhalt zu bestreiten.
Unter dem sozio-kulturellen Existenz-Minimum versteht man ein Minimum an gesellschaftlicher Teilhabe.

Sozial-Hilfe kann jeder Mensch bekommen, der seinen Bedarf nicht mit dem eigenen Geld decken kann.
Und der kein weiteres Geld bekommt.
Zum Beispiel Kranken-Geld oder Rente. Oder Arbeitslosen-Geld.
Außerdem muss sichergestellt werden, dass ebenfalls kein Angehöriger das Geld aufbringen kann.

Es gibt 7 unterschiedliche Hilfe-Bedarfe:

  1. Hilfe zum Lebens-Unterhalt.
  2. Grund-Sicherung im Alter und bei Erwerbs-Minderung.
  3. Hilfe zur Gesundheit.
  4. Hilfen zur Eingliederung bei Menschen mit Beeinträchtigung.
  5. Hilfe zur Pflege.
  6. Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten.
  7. Hilfen in anderen Lebenslagen.

Wenn Sie wissen möchten ob Sie Sozial-Hilfe beantragen können, dann fragen Sie bei Ihrer Gemeinde oder der Agentur für Arbeit nach.

So können Sie uns erreichen:

Sie können uns einen Brief schreiben:

Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration
des Landes Sachsen-Anhalt
Referat Presse- und Öffentlichkeit
Turmschanzenstraße 25
39114 Magdeburg

Sie können uns anrufen:

Telefon-Nummer: 03 91 5674608
Telefax-Nummer: 03 91 5674622

Sie können uns eine E-Mail schreiben:

E-Mail-Adresse: ms-presse(at)ms.sachsen-anhalt.de

 

Der Text in Leichter Sprache ist von:

Der Text ist erstellt und geprüft vom Büro für Leichte Sprache im CJD Erfurt.

Große Ackerhofsgasse 15
99084 Erfurt

Telefon: 03 61 – 65 88 66 87

E-Mail: leichte-sprache(at)cjd-erfurt.de

www.büro-für-leichte-sprache.de

Die Bilder sind von: 

© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013