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Sachsen-Anhalt beteiligt sich an Stiftung „Anerkennung und Hilfe“

Sachsen-Anhalt beteiligt sich an der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“. Das hat das Kabinett beschlossen. Aus der Stiftung sollen Menschen Hilfen erhalten können, die als Kinder oder Jugendliche in der Zeit von 1949 bis 1975 (BRD) bzw. 1949 bis 1990 (DDR) in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder stationären psychiatrischen Einrichtungen Leid und Unrecht erfahren haben.
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