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Leistungen der sozialen Rehabilitation

Was verbirgt sich hinter dem Begriff soziale Rehabilitation? Die soziale Rehabilitation umfasst alle Leistungen zur Teilhabe am sozialen Leben. Dies können z.B. Wohnungshilfen oder Haushaltshilfen sein. Gesetzliche Grundlagen für die soziale Rehabilitation sind insbesondere die Sozialgesetzbücher Neuntes und Zwölftes Buch (SGB IX und SGB XII). Das Land richtet sich in der sozialen Rehabilitation strikt nach dem Grundsatz ambulant vor stationär.In den vergangenen Jahren wurden neben den klassischen stationären auch niederschwelligere Angebote für die verschiedenen Behinderungsarten kontinuierlich aufgebaut und erweitert. Es handelt sich dabei um das Trainingswohnen, die Außenwohngruppe und das Intensiv Betreute Wohnen sowie das Betreute Wohnen und das Ambulant Betreute Wohnen. Das Betreute Wohnen und das Intensiv Betreute Wohnen ist für Menschen mit Behinderungen geeignet, die keine umfassenden Leistungen mehr benötigen. Der Kostenträger ist das Landes Sachsen-Anhalt. Hier lebende Menschen bereiten zum Beispiel überwiegend ihre Mahlzeiten teilweise oder mit Anleitung selbständig zu. Sie sind jedoch noch nicht in der Lage für sich selbst zu sorgen und haben zuverlässige Hilfe an ihrer Seite. Aufgrund des „rund um die Uhr“ vorhandenen Leistungsbedarfs liegen die Wohneinheiten in erreichbarer Nähe der Wohnheime. Erforderliche arbeitstherapeutische Maßnahmen erfolgen an den Wohnheimen. Das Ambulant Betreute Wohnen ist geeignet für Menschen mit Behinderungen, die noch nicht vollständig allein wohnen können und noch Unterstützung benötigen, jedoch über keinen stationären oder teilstationären Leistungsbedarf mehr verfügen.