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Persönliches Budget

Was bedeutet persönliches Budget?
Die bisherigen geschilderten Maßnahmen sind noch institutionsbezogen. Dort kann der behinderte Mensch nicht oder nur eingeschränkt für sich selbst die Entscheidungen treffen. Da das Land Sachsen-Anhalt die Entwicklung von Selbstbestimmung besonders unterstützt, ist die Einführung des Persönlichen Budgets im Bereich der Eingliederungshilfe eine besondere Herausforderung. Der Gesetzgeber hat hierzu im Sozialgesetzbuch Zwölf entsprechende Änderungen vorgenommen, wovon ein Teil bereits zum 1. Juli 2004 zusammen mit der sogenannten Budgetverordnung in Kraft getreten ist. Seit dem 1. Januar 2008 wird das Gesetz flächendeckend angewandt. Es ist beabsichtigt, mit Hilfe eines individuellen Persönlichen Budgets den Menschen mit Behinderung ein selbständigeres und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Damit werden neue Wege in der Behindertenhilfe beschritten, die dem Ziel der Gleichstellung behinderter Menschen dienen. Der Mensch mit Behinderung kann beispielsweise künftig seinen Wohnort selbst bestimmen und festlegen. Er entscheidet, wann welche Hilfen und Unterstützungen notwendig sind und wer die Unterstützung leisten wird. Damit kann er die benötigte Hilfe in Form von Dienstleistungen selbst einkaufen. Wo gibt es weitere Informationen?

Wenn Sie Fragen zu den Hilfsangeboten haben, wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Servicestellen, Behindertenhilfe Ratgeber, an die örtlichen Sozialämter oder an die Sozialagentur Sachsen-Anhalt (Informationen sind am Ende der verlinkten Seite), Magdeburger Str. 38, 06112 Halle (Saale).