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Persönliches Budget

Was bedeutet persönliches Budget?

Das Persönliche Budget ist ein Mittel zur Förderung der Selbstbestimmung und Selbstständigkeit von Menschen mit Behinderungen. Besonders in Sachsen-Anhalt wird dieser Ansatz unterstützt, da die Landesregierung großen Wert auf die Entwicklung von Selbstbestimmung legt. Im Bereich der Eingliederungshilfe stellt die Einführung des Persönlichen Budgets eine besondere Herausforderung dar. Der Gesetzgeber hat hierzu im Sozialgesetzbuch Zwölf entsprechende Änderungen vorgenommen, wovon ein Teil bereits zum 1. Juli 2004 zusammen mit der sogenannten Budgetverordnung in Kraft getreten ist. Seit dem 1. Januar 2008 wird das Gesetz flächendeckend angewandt. Es ist beabsichtigt, mit Hilfe eines individuellen Persönlichen Budgets den Menschen mit Behinderung ein selbständigeres und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Damit werden neue Wege in der Behindertenhilfe beschritten, die dem Ziel der Gleichstellung behinderter Menschen dienen. Der Mensch mit Behinderung kann beispielsweise künftig seinen Wohnort selbst bestimmen und festlegen. Er entscheidet, wann welche Hilfen und Unterstützungen notwendig sind und wer die Unterstützung leisten wird. Damit kann er / sie die benötigte Hilfe in Form von Dienstleistungen selbst einkaufen.

Die Arten des Persönlichen Budgets

  • Hilfen bei der Pflege

Man erhält finanzielle Unterstützung, um pflegerische Dienstleistungen selbstständig zu organisieren. Diese Pflegehilfen können direkt eingekauft und verwaltet werden.

  • das Trägerübergreifende Persönliche Budget (Trägerübergreifende Hilfen)

Hier erfolgt die Leistung unter Beteiligung weiterer Rehabilitationsträger. Das bedeutet, dass die Unterstützung von verschiedenen Stellen finanziert wird. Diese Stellen, wie das Sozialamt oder die Krankenkasse, werden als Träger bezeichnet. Beim Persönlichen Budget arbeiten alle Träger zusammen, um die notwendige Hilfe für Menschen mit Behinderungen bereitzustellen.

  • das Arbeitgeberassistenzmodell (Hilfen bei der Arbeit)

Als Arbeitgeber*in im Assistenzmodell stellt man die benötigte Betreuungskraft selbst ein. Der Vorteil ist hierbei die Weisungsbefugnis. Man kann als Arbeitgeber*in die Arbeitszeiten festlegen und bestimmen, welche Aufgaben der / die Betreuer*in übernehmen soll.

Ziele des Persönlichen Budgets

Die Ziele werden im gemeinsamen Gespräch während der Bearbeitung des Persönlichen Budgets abgestimmt und anschließend unterzeichnet. Diese Ziele sollen den Erfolg der selbstbestimmten Teilhabe darstellen und dabei helfen, daran zu arbeiten.

Leistungsnachweis des Persönlichen Budgets

Aufgabe des Persönlichen Budgets ist es, die Teilhabe der behinderten Menschen durch gezielten Einsatz von Geldmitteln oder gegebenenfalls Gutscheinen zu ermöglichen. Um dies sicherzustellen, schließen Leistungsträger und Empfänger*innen eine Zielvereinbarung ab, in der festgelegt wird, ob und wie der Einsatz der Mittel nachgewiesen werden soll. Dabei soll sich der Nachweis auf die Leistung beziehen, nicht auf den Preis. Ausreichend ist eine Ergebnisqualitätskontrolle. Die Ausgestaltung der Nachweise sollte in einer einfachen und unbürokratischen Form ("so wenig wie möglich, so viel wie nötig") abhängig von der Art der Leistung und dem Bedarf stattfinden. Auf diese Weise soll auch die Bereitschaft des Empfängers/der Empfängerin zu Eigenverantwortung und Selbstbestimmung gestärkt werden.

 

Wenn Sie Fragen zu den Hilfsangeboten haben, wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Servicestellen, Behindertenhilfe Ratgeber oder an die Sozialagentur Sachsen-Anhalt (Informationen sind am Ende der verlinkten Seite), Magdeburger Str. 38, 06112 Halle (Saale).

Wenn Sie Fragen zu den Hilfsangeboten der Landkreise und kreisfreien Städte haben, wenden Sie sich bitte an die entsprechende Servicestelle.

Altmarkkreis Salzwedel

Landkreis Anhalt-Bitterfeld

Landkreis Börde

Burgenlandkreis

Landkreis Harz

Landkreis Jerichower Land

Landkreis Mansfeld-Südharz

Saalekreis

Salzlandkreis

Landkreis Stendal

Landkreis Wittenberg

Kreisfreie Stadt Dessau-Roßlau

Kreisfreie Stadt Halle

Kreisfreie Stadt Magdeburg

Persönliches Budget - Informationen in Leichter Sprache

Einleitung

Jeder Mensch hat Wünsche.

Manchmal braucht man Hilfe, um Wünsche zu erfüllen.

Persönliches Budget ist Geld für diese Hilfen.

Seit 2008 können alle Menschen mit Behinderungen das Persönliche Budget bekommen.

 

1. Was ist ein Persönliches Budget?

Das Persönliche Budget ist Geld.

Mit diesem Geld können Sie Ihre Hilfe selbst bezahlen.

Sie bestimmen selber:

•          welche Hilfe Sie bekommen,

•          wann und wie oft Sie Hilfe bekommen,

•          von wem Sie Hilfe bekommen.

Wie viel Geld Sie bekommen, hängt davon ab,

•          welche Hilfe Sie brauchen,

•          wie viel Hilfe Sie brauchen.

Sie bekommen dieses Geld jeden Monat.

 

2. Welche Hilfen können Sie bekommen?

Es gibt in Deutschland viele Hilfen für Menschen mit Behinderungen.

Diese Hilfen heißen: Hilfe zur Teilhabe.

Diese Hilfen können Sie mit dem Persönlichen Budget bezahlen.

Hilfen bei der Pflege:

•          Sie bekommen Geld, um die Hilfe für die Pflege zu bezahlen.

•          Zum Beispiel: eine Person, die beim Waschen oder Anziehen hilft.

Träger-Übergreifende Hilfen:

•          Das Geld wird von verschiedenen Stellen bezahlt.

•          Zum Beispiel: vom Sozial-Amt oder von der Kranken-Kasse.

•          Diese Stellen heißen: Träger.

•          Bei dem Persönlichen Budget arbeiten alle Träger zusammen.

Hilfen bei der Arbeit (Arbeitgeber-Assistenz-Modell):

•          Sie bekommen Geld, damit jemand bei der Arbeit hilft.

•          Sie sind der Chef und bestimmen die Arbeitszeiten und Aufgaben.

•          Zum Beispiel: eine Person, die am Arbeitsplatz hilft.

 

3. Wer bekommt das Persönliche Budget?

Menschen mit Behinderung bekommen das Persönliche Budget.

Menschen, die später eine Behinderung haben,

können das persönliche Budget bekommen.

 

4. Wie bekommen Sie das Persönliche Budget?

Schritt 1: Antrag stellen

Sie müssen einen Antrag schreiben.

Im Antrag schreiben Sie,

dass Sie ein persönliches Budget haben möchten.

Diesen Antrag geben Sie

•          der Stelle, die jetzt Ihre Hilfen bezahlt,

•          oder Ihrem Sozial-Amt.

•          Sie können auch zu einer Service-Stelle gehen.

Diese Stellen gibt es in jeder größeren Stadt.

 

Schritt 2: Zettel

Sie bekommen nach dem Antrag einige Zettel.

Auf dem Zettel wird gefragt,

welche Hilfen Sie brauchen und wie viel Hilfe Sie brauchen.

Ein Mitarbeiter aus dem Amt kann Ihnen helfen, die Zettel auszufüllen.

Sie können die Zettel aber auch selbst ausfüllen.

 

Schritt 3: Gespräch

Sie bekommen eine Einladung zu einem Gespräch.

In dem Gespräch können Sie sagen, wofür Sie das Geld brauchen.

Sie können jemanden zum Gespräch mitbringen, dem Sie vertrauen.

 

Wenn Sie Geld bekommen, schreibt das Amt eine Ziel-Vereinbarung.

Darin steht:

•          wie viel Geld Sie bekommen,

•          wofür Sie das Geld brauchen,

•          welche Rechnung Sie dem Amt schicken müssen,

•          wann geprüft wird, was Sie mit dem Geld gemacht haben.

 

Schritt 4: Bescheid

Sie bekommen einen Brief.

Dieser Brief heißt: Bescheid.

Im Brief, wie viel Geld Sie jeden Monat bekommen.

Und wofür Sie es bekommen.

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