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Landesprüfungsamt für Sozialversicherung

Das Landesprüfungsamt für Sozialversicherung des Landes Sachsen-Anhalt hat den gesetzlichen Auftrag, mindestens alle fünf Jahre die Geschäfts-, Rechnungs- und Betriebsführung der der Aufsicht des Landes Sachsen-Anhalt unterstehenden

·  landesunmittelbaren gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen (derzeit AOK
   Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse),

·  Landesverbände der Krankenkassen,

·  Arbeitsgemeinschaften der Kranken- und Pflegekassen,

·  Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigung,

·  Prüfungsstellen und Beschwerdeausschüsse nach § 106 SGB V,

·  Medizinischen Dienst der Krankenversicherung

zu prüfen.

Die Prüfungen erstrecken sich auf die Rechts- und Wirtschaftlichkeitskontrolle der Einrichtungen. Zweck der Prüfungen ist es, Schwachstellen aufzuzeigen, zu analysieren und Vorschläge für ihre Beseitigung zu unterbreiten. Auf diese Weise sollen die Einrichtungen die Möglichkeit erhalten, Rechtsverstöße und Wirtschaftlichkeitsdefizite eigenverantwortlich zu beheben. Somit sind diese von den Aufsichtsprüfungen zu unterscheiden, da sie in erster Linie weiterführende Überlegungen fördern sowie Orientierungs- und Entscheidungshilfen geben sollen („Beratungsprüfung“).

Neben dem gesetzlich vorgesehenen fünfjährigen Mindestprüfturnus kann die Prüfung auch aus aktuellem Anlass durchgeführt werden.

Das Landesprüfungsamt für Sozialversicherung prüft ferner, ob die von der Krankenkasse abgegebenen Meldungen zum Risikostrukturausgleich ordnungsgemäß sind, und die Bereiche der Beitragsfestsetzung, des Beitragseinzugs und der Weiterleitung von Beiträgen der so genannten Selbstzahler bei den Krankenkassen .

Um sicherzustellen, dass alle Einrichtungen nach gleichen Maßstäben geprüft werden, stimmen sich die Prüfdienste des Bundes und der Länder regelmäßig ab. Sie klären in besonderen Gremien Fachfragen, erarbeiten einheitliche Prüfthemenkataloge, -leitfäden sowie -handbücher und vereinbaren gemeinsame Schwerpunktprüfungen zu wichtigen Themen, wie z. B. Prüfungen der bei den geprüften Einrichtungen eingesetzten Software.