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Datenschutz

Der Datenschutz ist oberstes Gebot. Nur die Sie persönlich untersuchende Ärztin oder der untersuchende Arzt hat Zugriff auf Ihre Daten. Die Anschrift und die Daten für die Einladung stellt das amtliche Melderegister zur Verfügung. Von dort gehen die Daten an die einladende Stelle. Dort werden aus datenschutzrechtlichen Gründen Ihre Daten in zwei verschlüsselte Kennnummern umgewandelt, die nicht wieder dekodiert werden können. Nachdem Sie eingeladen wurden, werden Ihre Meldedaten gelöscht.
Falls Ihre Mammographie-Unterlagen aus Gründen der Qualitätssicherung an das übergeordnete Referenzzentrum weitergeleitet werden, geschieht dies nicht ohne Ihr Einverständnis. Grundsätzlich unterliegen beim Mammographie-Screening Ihre Daten der ärztlichen Schweigepflicht.