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Trinkwasserhygiene

Die Trinkwasserverordnung regelt die Anforderungen an die Qualität von Trinkwasser und die Zuständigkeiten für die Überwachung. In den Landkreisen und Kreisfreien Städten sind die Gesundheitsämter für die amtliche Trinkwasserüberwachung verantwortlich. Die Betreiber der Wasserversorgungsanlagen sind gemäß Trinkwasserverordnung zur Eigenüberwachung verpflichtet.

Mit Runderlassen des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalts vom 25.1.2012 wurden dem Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt (LAV) Aufgaben übertragen.
 
Die Stabsstelle des LAV  ist verantwortlich für die Erteilung der Zulassung von Untersuchungsstellen nach Paragraph 15 Absatz 4 Satz 2 Trinkwasserverordnung (TrinkwV) 2001, die Bekanntmachung und Aktualisierung der Liste der in Sachsen-Anhalt zugelassenen Untersuchungsstellen nach Paragraph 15 Absatz 4 Satz 4 TrinkwV 2001 und wird als unabhängige Stelle nach Paragraph 15 Absatz 5 TrinkwV 2001 tätig.

Nähere Informationen finden Sie hier ...

Der Fachbereich 2 (Hygiene) des LAV bietet fachliche Unterstützung für das Ministerium für Arbeit und Soziales und für die Gesundheitsämter zu allen Fragen der Trinkwasserhygiene und koordiniert die Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen. Der Fachbereich 2 führt die Zentrale Trinkwasserdatenbank des Landes Sachsen-Anhalt zur Erfassung und Übermittlung von Trinkwasserdaten und ist Koordinierungsstelle für den einheitlichen EDV-gerechten Datentransfer von Trinkwasserdaten.

Aktuelle Informationen zum Trinkwasser finden Sie hier


Weiterführende Links:

Bundesministerium für Gesundheit
Umweltbundesamt
Landesamt für Umweltschutz