Inklusion
„Inklusion ist nicht nur eine gute Idee, sondern ein Menschenrecht. Inklusion bedeutet, dass kein Mensch ausgeschlossen, ausgegrenzt oder an den Rand gedrängt werden darf. Als Menschenrecht ist Inklusion unmittelbar verknüpft mit den Ansprüchen auf Freiheit, Gleichheit und Solidarität. Damit ist Inklusion sowohl ein eigenständiges Recht, als auch ein wichtiges Prinzip, ohne dessen Anwendung die Durchsetzung der Menschenrechte unvollständig bleibt.“
Die UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen trat im Jahr 2009 in Deutschland in Kraft. Sie fordert dazu auf, Lebensräume so zu gestalten, dass jeder Mensch teilhaben kann. Dabei geht es um einen ungehinderten, barrierefreien Zugang und eine umfassende Beteiligung von Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen des Lebens. Um ein solches selbstverständliches Miteinander zu gewährleisten, werden nach und nach notwendige Voraussetzungen geschaffen. Dies geschieht mit Hilfe von Blindenleitsystemen, Dolmetschung für gehörlose Menschen, Verwendung von leichter Sprache, Aufzügen und Rampen und anderen Unterstützungsformen in unterschiedlichen Lebensbereichen.
Unterstützung von Menschen mit Behinderungen
Landesbehindertenbeirat
Runder Tisch für Menschen mit Behinderungen
Behindertenbeauftragter des Landes Sachsen-Anhalt