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Vorsorgeuntersuchungen für Schwangere

Werdende Mütter dürfen und sollen alle vier Wochen eine Vorsorgeuntersuchung in Anspruch nehmen. Vorsorgeuntersuchungen werden von Ärztinnen und Ärzten und Hebammen durchgeführt. Durch die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung sollen mögliche Gefahren für Leben und Gesundheit von Mutter oder Kind abgewendet sowie Gesundheitsstörungen rechtzeitig erkannt und der Behandlung zugeführt werden.

Nach Feststellung der Schwangerschaft stellt die Ärztin oder der Arzt einen Mutterpass aus, sofern dieser nicht bereits vorliegt. Darin werden neben den Angaben zur Person, die Blutgruppe, die Ergebnisse der Ultraschalluntersuchungen und weitere Kontrollbefunde festgehalten. Im Mutterpass werden auch die durch die behandelnde Ärztin bzw. den behandelnden Arzt durchgeführten Beratungen zu Themen wie Ernährung, Bewegung, Sport, Zahngesundheit und Medikamenteneinnahme während der Schwangerschaft festgehalten. Der Mutterpass sollte immer griffbereit sein und zu jeder Untersuchung mitgebracht werden. Das gilt besonders dann, wenn eine Risikoschwangerschaft besteht. In Sachsen-Anhalt ist dem Mutterpass zusätzlich ein Hinweisblatt zur zahnärztlichen Untersuchung beigefügt. Ein Zahnarztbesuch ist im vierten und im achten Monat der Schwangerschaft ratsam. Der Mutterpass sollte auch noch nach der Entbindung aufbewahrt werden, da er bei eventuellen späteren Schwangerschaften eine wichtige Informationsquelle darstellt.

Wichtig: Der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin sind verpflichtet, werdenden Müttern für die Vorsorgeuntersuchungen freizugeben, ohne dass ein Verdienstausfall entsteht.