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Möglichkeiten der Kinderbetreuung

Für Kinder ist es wichtig, in Kontakt mit anderen Kindern aufzuwachsen. Sie benötigen für ihre Entwicklung neben dem Spiel in der Gruppe auch kindgerecht gestaltete Lebens- und Erfahrungsräume. Um ihnen von Anfang an optimale Bildungschancen zu eröffnen, haben mit der Ende 2012 verabschiedeten Novelle des Kinderförderungsgesetzes ab dem 1. August 2013 wieder alle Kinder in Sachsen-Anhalt die Möglichkeit, ganztägig in einer Kindertageseinrichtung (KiTa) betreut zu werden. Ein Betreuungsplatz für bis zu 50 Stunden in der Woche ist ab der Geburt garantiert.

Anmeldung in einer Kindertagesstätte

Eltern die ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung anmelden wollen, sollten sich an die Einrichtung Ihrer Wahl wenden. Parallel können sie sich auch mit dem Jugendamt des Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt in Verbindung setzen. Dieses sichert ab, dass der Rechtsanspruch auf Betreuung am Wohnort erfüllt wird. Soll das Kind an einem anderen Ort als dem Wohnort betreut werden, sollte dies mindestens sechs Monate vor Beginn der Betreuung dem Jugendamt des Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt mitgeteilt werden. Dort wird  die Kostenübernahme mit der Betreuungsgemeinde geregelt.

Verzeichnis der Kindertageseinrichtungen im Land Sachsen-Anhalt ...

Kosten der Kinderbetreuung

Die Eltern beteiligen sich gemäß Kinderförderungsgesetz mit den Elternbeiträgen an den Kosten der Kinderbetreuung. Wer zwei oder mehr Kinder mit Kindergeldanspruch gleichzeitig in Tageseinrichtungen betreuen lässt, wird ab dem 1. Januar 2014 finanziell entlastet. Der zu zahlende Gesamtbetrag soll 160 Prozent des Beitrages für das älteste Kind nicht überschreiten. Das bedeutet, dass für Zweikindfamilien der Beitrag für das zweite Kind geringer ausfällt. Für Familien mit drei und mehr Kindern muss ab dem dritten Kind kein Beitrag mehr gezahlt werden. Schulkinder bleiben bei der Festsetzung der Höhe des Kostenbeitrages unberücksichtigt. Konkrete Informationen zu den Kosten erteilt der Träger der Kindertageseinrichtung. Aufwendungen für die Essensverpflegung und besondere Angebote werden in der Regel extra abgerechnet.

 

Bildungsprogramm „Bildung: elementar – Bildung von Anfang an“

Die Träger der Kindertageseinrichtungen gestalten die Umsetzung der Erziehungs- und Bildungsauftrages in eigener Verantwortung. Verbindliche Grundlage für die frühkindliche Bildung in allen Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen ist das 

das vom Ministerium herausgegeben wird. Das Bildungsprogramm bezieht sich auf alle Altersgruppen und berücksichtigt den Übergang in die Grundschule. Grundlegende Prinzipien für die Bildungspraxis in Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen werden beschrieben und Bildungsbereiche benannt, in denen jedes Kind Erfahrungen machen soll.

Tagespflegestellen

Zur Erfüllung des Rechtsanspruches für Kinder bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres kann das Jugendamt des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt Tagespflege anbieten. Eltern können selbst entscheiden, ob sie Ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung oder in einer Tagespflegestelle betreuen und fördern lassen wollen. Die Tagespflegestelle soll eng mit der Kindertageseinrichtung kooperieren und kann eine Ergänzung zum Angebot der Kindertageseinrichtung sein. Für Tagespflegestellen gelten die gleichen Regelungen der Elternbeiträge wie für Kindertageseinrichtungen.